Tochter­gesellschaft oder Betriebs­stätte in Dänemark

Ob die Etablierung einer Tochter­gesellschaft oder Betriebs­stätte in Dänemark die beste Wahl ist, hängt von der deutschen Mutter­gesellschaft ab. Beide Unternehmens­formen haben in Dänemark Vor- und Nachteile. Bei advores arbeiten Anwälte mit umfassender Erfahrung bei Unternehmens­gründungen, die Ihnen bei der Etablierung eines Unternehmens in Dänemark helfen können.

Marketing­regeln in Dänemark

Wie in Deutschland gibt es auch in Dänemark Vorschriften darüber, wie und mit welchen Mitteln Sie Ihre Produkte und Dienst­leistungen vermarkten dürfen. Es ist vor allem wichtig zu wissen, was man in Dänemark nicht darf, denn die Strafe kann ein Bußgeld sein. Diese Regeln gelten nicht nur Kunden, sondern auch anderen Gewerbe­treibenden gegenüber.

Marketing über soziale Medien

Die Nutzung sozialer Medien für die Werbung und den Kontakt mit den Kunden im Allgemeinen hat sich zunehmend verbreitet – und der Markt wird immer größer. Die dänischen Behörden haben dies erkannt und mit spezifischen Vorschriften beantwortet, die eingehalten werden müssen. In der letzten Zeit wurden vor allem gegen Influencer hohe Geldstrafen verhängt, weil sie der Verpflichtung nicht nachkamen, deutlich zu machen, wenn sie für einen „Post“ bezahlt wurden.

Transport- und Speditions­recht in Dänemark

advores berät Speditionen, Reedereien sowie Eisenbahn- und Flug­gesellschaften, aber auch Versicherungen und Banken zu Fragen des nationalen und internationalen Transportrechts.
Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung in dänisch-deutschen Rechtsfragen verfügen wir über eine besondere Kompetenz bei der Bearbeitung von transport­rechtlichen Fragen in diesem Bereich.

Welches Recht gilt beim Verkauf von Waren und Produkten nach Dänemark?

Eine im deutsch-dänischen Geschäftsleben oft übersehene Frage ist, welches Recht eigentlich auf das Vertrags­verhältnis mit dem dänischen Käufer Anwendung findet. Ob deutsches oder dänisches Recht Anwendung findet, ist u.a. ausschlag­gebend für Gewähr­leistungs­fragen, Reklamations­pflichten, Höhe von Schadens­ersatz­pflichten, Fragen der Verjährung von Ansprüchen etc.

Vertrags­händler in Dänemark

Für Vertrags­händler gibt es in Dänemark keine Gesetz­gebung. Daher gelten die allgemeinen Grundsätze der Vertrags­freiheit. Eine analoge Anwendung der Vorschriften für Handels­vertreter wie in Deutschland wird in Dänemark nicht vorgenommen.

Verkauf durch andere in Dänemark

Der Handel zwischen Dänemark und Deutschland nimmt von Jahr zu Jahr zu, aber es kann für ein deutsches Unternehmen eine Herausforderung sein, sich auf dem dänischen Markt zu etablieren. Eine einfache Möglichkeit für deutsche Unternehmen, in den dänischen Markt einzutreten, besteht darin, eine Vereinbarung mit einem Handels­vertreter in Dänemark zu treffen. Es gibt jedoch einige Punkte, die zu beachten sind.

Handels­vertreter in Dänemark

Der Verkauf von Produkten durch einen Handels­vertreter ist in der Regel eine günstige Möglichkeit, den Export­markt in Dänemark zu testen. Die größte Schwierigkeit stellt sich hierbei bei der Wahl der richtigen Person für den Verkauf der Produkte. Es sollten hier keine Mühen gescheut werden, den richtigen Partner zu finden, da der Erfolg der Einführung eines neuen Produkts auf dem dänischen Markt neben vielen anderen Aspekten gerade von der Person des Handels­vertreters abhängt.

Anwendung von Allgemeinen Geschäfts­bedingungen in Dänemark

Allgemeine Geschäfts­bedingungen (AGB) werden in Dänemark deutlich seltener verwendet, als dies in Deutschland der Fall ist. Wenn AGB überhaupt eingesetzt werden, sind diese in Dänemark vergleichs­weise kurzgefasst und regeln nur die wichtigsten Rechtsfragen. Bei sonstigen Rechtsfragen verlässt sich der dänische Vertragspart darauf, dass diese in der dänischen Gesetzgebung vernünftig geregelt sind.

Rechtswahl und Gerichtsstand in Dänemark

Bei Vertrags­verhältnissen zwischen deutschen oder österreichischen Unternehmen einerseits und dänischen Unternehmen andererseits entsteht automatisch die Frage, welches Recht Anwendung finden soll. Für den Fall, dass dänisches Recht Anwendung findet, ist es wichtig, dass gleichzeitig eindeutig vereinbart wird, dass ein etwaiger Rechtsstreit zwischen den Parteien vor einem dänischen Gericht verhandelt wird.