Tochtergesellschaft oder Betriebsstätte in Dänemark
Ob die Etablierung einer Tochtergesellschaft oder Betriebsstätte in Dänemark die beste Wahl ist, hängt von der deutschen Muttergesellschaft ab. Beide Unternehmensformen haben in Dänemark Vor- und Nachteile. Bei advores arbeiten Anwälte mit umfassender Erfahrung bei Unternehmensgründungen, die Ihnen bei der Etablierung eines Unternehmens in Dänemark helfen können.
Marketingregeln in Dänemark
Wie in Deutschland gibt es auch in Dänemark Vorschriften darüber, wie und mit welchen Mitteln Sie Ihre Produkte und Dienstleistungen vermarkten dürfen. Es ist vor allem wichtig zu wissen, was man in Dänemark nicht darf, denn die Strafe kann ein Bußgeld sein. Diese Regeln gelten nicht nur Kunden, sondern auch anderen Gewerbetreibenden gegenüber.
Marketing über soziale Medien
Die Nutzung sozialer Medien für die Werbung und den Kontakt mit den Kunden im Allgemeinen hat sich zunehmend verbreitet – und der Markt wird immer größer. Die dänischen Behörden haben dies erkannt und mit spezifischen Vorschriften beantwortet, die eingehalten werden müssen. In der letzten Zeit wurden vor allem gegen Influencer hohe Geldstrafen verhängt, weil sie der Verpflichtung nicht nachkamen, deutlich zu machen, wenn sie für einen „Post“ bezahlt wurden.
Transport- und Speditionsrecht in Dänemark
advores berät Speditionen, Reedereien sowie Eisenbahn- und Fluggesellschaften, aber auch Versicherungen und Banken zu Fragen des nationalen und internationalen Transportrechts.
Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung in dänisch-deutschen Rechtsfragen verfügen wir über eine besondere Kompetenz bei der Bearbeitung von transportrechtlichen Fragen in diesem Bereich.
Welches Recht gilt beim Verkauf von Waren und Produkten nach Dänemark?
Eine im deutsch-dänischen Geschäftsleben oft übersehene Frage ist, welches Recht eigentlich auf das Vertragsverhältnis mit dem dänischen Käufer Anwendung findet. Ob deutsches oder dänisches Recht Anwendung findet, ist u.a. ausschlaggebend für Gewährleistungsfragen, Reklamationspflichten, Höhe von Schadensersatzpflichten, Fragen der Verjährung von Ansprüchen etc.
Vertragshändler in Dänemark
Für Vertragshändler gibt es in Dänemark keine Gesetzgebung. Daher gelten die allgemeinen Grundsätze der Vertragsfreiheit. Eine analoge Anwendung der Vorschriften für Handelsvertreter wie in Deutschland wird in Dänemark nicht vorgenommen.
Verkauf durch andere in Dänemark
Der Handel zwischen Dänemark und Deutschland nimmt von Jahr zu Jahr zu, aber es kann für ein deutsches Unternehmen eine Herausforderung sein, sich auf dem dänischen Markt zu etablieren. Eine einfache Möglichkeit für deutsche Unternehmen, in den dänischen Markt einzutreten, besteht darin, eine Vereinbarung mit einem Handelsvertreter in Dänemark zu treffen. Es gibt jedoch einige Punkte, die zu beachten sind.
Handelsvertreter in Dänemark
Der Verkauf von Produkten durch einen Handelsvertreter ist in der Regel eine günstige Möglichkeit, den Exportmarkt in Dänemark zu testen. Die größte Schwierigkeit stellt sich hierbei bei der Wahl der richtigen Person für den Verkauf der Produkte. Es sollten hier keine Mühen gescheut werden, den richtigen Partner zu finden, da der Erfolg der Einführung eines neuen Produkts auf dem dänischen Markt neben vielen anderen Aspekten gerade von der Person des Handelsvertreters abhängt.
Anwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Dänemark
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) werden in Dänemark deutlich seltener verwendet, als dies in Deutschland der Fall ist. Wenn AGB überhaupt eingesetzt werden, sind diese in Dänemark vergleichsweise kurzgefasst und regeln nur die wichtigsten Rechtsfragen. Bei sonstigen Rechtsfragen verlässt sich der dänische Vertragspart darauf, dass diese in der dänischen Gesetzgebung vernünftig geregelt sind.
Rechtswahl und Gerichtsstand in Dänemark
Bei Vertragsverhältnissen zwischen deutschen oder österreichischen Unternehmen einerseits und dänischen Unternehmen andererseits entsteht automatisch die Frage, welches Recht Anwendung finden soll. Für den Fall, dass dänisches Recht Anwendung findet, ist es wichtig, dass gleichzeitig eindeutig vereinbart wird, dass ein etwaiger Rechtsstreit zwischen den Parteien vor einem dänischen Gericht verhandelt wird.