Kabotage in Dänemark
Wer als deutscher Fuhrunternehmer Frachtführer nach Dänemark schickt, sollte einen Verstoß gegen die Kabotageregeln vermeiden. Bei advores arbeiten dänische Rechtsanwälte, die helfen können, sofern Ihr Frachtführer trotzdem von der dänischen Polizei angehalten werden sollte.
Lenk- und Ruhezeiten
Die Lenk- und Ruhezeiten ergeben sich aus zwei EU-Verordnungen, die in allen EU-Ländern anwendbar sind. Daher müssen Fuhrunternehmen und Fahrer grundsätzlich überall in der EU dieselben Vorschriften zu Lenk- und Ruhezeiten beachten. In manchen Fällen sind allerdings von den Fuhrunternehmen oder Fahrern auch darüberhinausgehende nationale Maßnahmen bezüglich des Straßengüterverkehrs zu beachten. Diese Maßnahmen betreffen unter anderem ausländische Fuhrunternehmen und Fahrer, die Straßengüterverkehr in Dänemark durchführen.
Frachtführerhaftung
Frachtführer, die internationalen Gütertransport von oder nach Dänemark betreiben, sind von der dänischen Frachtführergesetzgebung (dem CMR) erfasst. Ein nicht-dänischer Frachtführer kann deswegen bei einem dänischen Gericht belangt werden. Außerdem kann ein ausländisches Unternehmen einen dänischen Frachtführer in Dänemark verklagen.