Transport- und Speditions­recht in Dänemark

Weitere Artikel zu

Transportrecht

advores berät Speditionen, Reedereien sowie Eisenbahn- und Flug­gesellschaften, aber auch Versicherungen und Banken zu Fragen des nationalen und internationalen Transportrechts. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung in dänisch-deutschen Rechtsfragen verfügen wir über eine besondere Kompetenz bei der Bearbeitung von transport­rechtlichen Fragen in diesem Bereich.

Kabotage in Dänemark

Wer als deutscher Fuhrunternehmer Frachtführer nach Dänemark schickt, sollte einen Verstoß gegen die Kabotageregeln vermeiden. Bei advores arbeiten dänische Rechtsanwälte, die helfen können, sofern Ihr Frachtführer trotzdem von der dänischen Polizei angehalten werden sollte.

Lenk- und Ruhezeiten

Die Lenk- und Ruhezeiten ergeben sich aus zwei EU-Verordnungen, die in allen EU-Ländern anwendbar sind. Daher müssen Fuhrunternehmen und Fahrer grundsätzlich überall in der EU dieselben Vorschriften zu Lenk- und Ruhezeiten beachten. In manchen Fällen sind allerdings von den Fuhrunternehmen oder Fahrern auch darüberhinausgehende nationale Maßnahmen bezüglich des Straßengüterverkehrs zu beachten. Diese Maßnahmen betreffen unter anderem ausländische Fuhrunternehmen und Fahrer, die Straßengüterverkehr in Dänemark durchführen.

Frachtführerhaftung

Frachtführer, die internationalen Gütertransport von oder nach Dänemark betreiben, sind von der dänischen Frachtführergesetzgebung (dem CMR) erfasst. Ein nicht-dänischer Frachtführer kann deswegen bei einem dänischen Gericht belangt werden. Außerdem kann ein ausländisches Unternehmen einen dänischen Frachtführer in Dänemark verklagen.

Was wir für Sie tun können.

advores berät Speditionen und andere Unternehmen der Transportbranche bei der Vertragsgestaltung mit dänischen Geschäftspartnern, bei Gerichtsverfahren und bei Fragen zu Kabotage oder Lenk- und Ruhezeiten.

Ihr Kontakt

Dr. Claas Thöle

Rechtsanwalt, Advokat, Partner
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht

Stefan Reinel

Rechtsanwalt, Advokat, Partner
Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht

Nächster Artikel

Weitere Artikel zu

Transportrecht