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Fragen des Versicherungs- und Haftungsrecht bei Unfällen oder Sachschäden in Dänemark entscheiden sich grundsätzlich nach dänischem Recht (“Lex loci delicti”). Dies gilt sowohl für die Frage, ob ein dänischer Schadensversacher überhaupt für einen in Dänemark verusachten Schaden haftbar gemacht werden kann, als auch für die Frage, in welcher Höhe die Haftung nach dänischem Recht geltend gemacht werden kann. Die Frage des Schmerzensgelds nach dänischem Recht wird in Dänemark völlig anders beurteil als nach deutschem Recht. Zu der Frage der Höhe der Schadensforderung nach dänischem Recht können ausserdem komplizierte Fragen entstehen, wenn ein Verlust nach dänischem Recht als nach deutschem Recht berechnet wird.