Beratung für Unternehmen
Beratung für Privatpersonen
Einem Unternehmer stehen in Dänemark prinzipiell die gleichen Gesellschaftsformen wie in Deutschland und Österreich zur Verfügung. Die Wahl der passenden Gesellschaftsform sollte dabei unter Berücksichtigung der Branche, der Haftungsregelungen und der steuerrechtlichen Behandlung erfolgen. Zu beachten sind insbesondere die Registrierungspflichten und die umfassende Digitalisierung u.a. bei der Kommunikation mit Behörden, die in Dänemark weiter vorangeschritten ist als in anderen Ländern.
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