Einstellung und Abberufung von Geschäftsführern in Dänemark
Für deutsche Unternehmen, die ein dänisches Tochterunternehmen führen, ist die Einstellung und Abberufung eines Geschäftsführers („direktør“) ein zentrales Thema. Das dänische Gesellschafts- und Arbeitsrecht unterscheidet sich deutlich vom deutschen System. Eine gut vorbereitete und rechtssichere Vorgehensweise ist entscheidend, um Risiken zu vermeiden und einen reibungslosen Übergang in der Unternehmensleitung sicherzustellen.
Einsatz von Arbeitnehmern in Dänemark – Sozialversicherung, Steuern und Arbeitsrecht
In einer Welt, die immer internationaler und mobiles Arbeiten stets wichtiger wird, entstehen neue rechtliche Herausforderungen. Die Arbeitnehmerfreizügigkeit und Niederlassungsfreiheit sowie die Dienstleistungsfreiheit ermöglichen ein internationales Arbeiten innerhalb der Europäischen Union. Dennoch ist der Einsatz eines Arbeitnehmers in einem anderen Land mit zahlreichen Herausforderungen verbunden.
Kündigung eines Arbeitnehmers in Dänemark
In Dänemark besteht das Ziel, den Arbeitsmarkt flexibel zu gestalten, was sich in der Möglichkeit widerspiegelt, Kündigungen ohne erhebliche Einschränkungen vorzunehmen. Im Gegensatz zu Deutschland existiert in Dänemark kein Kündigungsschutz; stattdessen gelten klare Kündigungsfristen, die eingehalten werden müssen.
Einstellung von dänischen Angestellten
Im Folgenden werden die Grundsätze bei der Einstellung von Angestellten auf dem dänischen Arbeitsmarkt erläutert. Bei der Beschäftigung von Angestellten ist zu beachten, ob der Angestellte vom dänische Angestelltengesetz oder von einem Tarifvertrag umfasst ist.
Online-Schulung zum dänischen und EU-Arbeitsrecht
Unsere Online-Schulungen bieten eine umfassende Einführung in die wichtigsten arbeitsrechtlichen Vorschriften in Dänemark und der EU und sind auf deutsche und internationale Unternehmen ausgerichtet, die Mitarbeiter in Dänemark beschäftigen oder Mitarbeiter nach Dänemark entsenden. Unsere Online-Schulungen sind besonders relevant für ausländische Führungskräfte, HR-Mitarbeiter, Berater und andere Mitarbeiter/innen, die ein besseres Verständnis der dänischen arbeitsrechtlichen Vorschriften und des dänischen Arbeitsmarkts erhalten möchten
Neue Straßenbenutzungsgebühr (Maut) für Lastwagen in Dänemark
Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle Lastwagen ab einem zulässigen Gesamtgewicht von 12 Tonnen in Dänemark eine Maut für die Nutzung bestimmter dänischer Straßen zahlen
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (ApS) in Dänemark
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (ApS) ist die beliebteste Gesellschaftsform in Dänemark. Das Gründungsverfahren ist weitgehend vergleichbar mit dem Gründungsverfahren einer dänischen Aktiengesellschaft (A/S), unterscheidet sich jedoch hiervon in einigen Punkten.
Regeln zum Arbeitsumfeld in Dänemark
Auf dem dänischen Arbeitsmarkt ist ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld vorgeschrieben. Die Bestimmungen über das Arbeitsumfeld enthält das dänische Arbeitsschutzgesetz (Arbejdsmiljøloven), in dem ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld definiert ist. Darüber hinaus sieht das Gesetz Sanktionen bei Nichteinhaltung der Bestimmungen vor. Hier können Sie mehr über das Gesetz erfahren: Bekendtgørelse af lov om arbejdsmiljø – Arbejdstilsynet. Zu dem sicheren und gesunden Arbeitsumfeld gehören laut Definition durch das Gesetz der Schutz vor Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie vor gesundheitsschädigenden Folgen der Arbeit, die Anwendung einer ergonomischen Einrichtung des Arbeitsplatzes und die Sicherstellung des psychischen Wohlbefindens am Arbeitsplatz. Das dänische Arbeitsschutzgesetz enthält Bestimmungen, die alle am Arbeitsplatz beteiligten Personen betreffen. Im Folgenden werden nur die Pflichten, die dem Arbeitsgeber obliegen, beschrieben, insbesondere in der Bauindustrie.
Urlaubsregelung für Angestellte in Dänemark
In Dänemark gibt es nicht so viele Feiertage wie in Deutschland. Gesetzliche Feiertage sind in dem dänischen Feiertagsgesetz geregelt und beinhalten den ersten Tag des Jahres (1. Januar), Gründonnerstag, Karfreitag, Ostersonntag, Ostermontag, Christi Himmelfahrt, Pfingstsonntag, Pfingstmontag und den ersten und zweite Weihnachtstag (25. und 26. Dezember). Zu diesen Feiertagen kann es auch zusätzlichen Feiertagen geben, z.B. den dänischen Verfassungstag (5. Juni), Heilig Abend (24. Dezember) oder Silvester (31. Dezember), aber das ist abhängig von der Gewerkschaft oder der Firma, da diese Tagen keine gesetzlichen Feiertagen sind. Dafür haben dänische Angestellte aber mehr bezahlten Urlaub als in Deutschland. In Dänemark bekommen Arbeitnehmer fünf Wochen Urlaub pro Jahr
Krankheitsbedingter Arbeitsausfall in Dänemark
In Dänemark gibt es einige Besonderheiten, die in Bezug auf krankheitsbedingte Arbeitsausfälle zu berücksichtigen sind