Handels­vertreter in Dänemark

Der Verkauf von Produkten durch einen Handels­vertreter ist in der Regel eine günstige Möglichkeit, den Export­markt in Dänemark zu testen. Die größte Schwierigkeit stellt sich hierbei bei der Wahl der richtigen Person für den Verkauf der Produkte. Es sollten hier keine Mühen gescheut werden, den richtigen Partner zu finden, da der Erfolg der Einführung eines neuen Produkts auf dem dänischen Markt neben vielen anderen Aspekten gerade von der Person des Handels­vertreters abhängt.

Anwendung von Allgemeinen Geschäfts­bedingungen in Dänemark

Allgemeine Geschäfts­bedingungen (AGB) werden in Dänemark deutlich seltener verwendet, als dies in Deutschland der Fall ist. Wenn AGB überhaupt eingesetzt werden, sind diese in Dänemark vergleichs­weise kurzgefasst und regeln nur die wichtigsten Rechtsfragen. Bei sonstigen Rechtsfragen verlässt sich der dänische Vertragspart darauf, dass diese in der dänischen Gesetzgebung vernünftig geregelt sind.

Rechtswahl und Gerichtsstand in Dänemark

Bei Vertrags­verhältnissen zwischen deutschen oder österreichischen Unternehmen einerseits und dänischen Unternehmen andererseits entsteht automatisch die Frage, welches Recht Anwendung finden soll. Für den Fall, dass dänisches Recht Anwendung findet, ist es wichtig, dass gleichzeitig eindeutig vereinbart wird, dass ein etwaiger Rechtsstreit zwischen den Parteien vor einem dänischen Gericht verhandelt wird.

Verträge nach dänischem Recht

Im Vorfeld eines Vertrags­abschlusses mit einem dänischen Vertragspartner empfiehlt es sich, genaue Überlegungen in Bezug auf Rechtswahl, Gerichtsstand, Vereinbarung von Allgemeinen Geschäfts­bedingungen etc. zu machen.

Waren­zeichen­recht in Dänemark

Das Warenzeichen­recht schützt Handelsmarken und Warenzeichen, die sowohl von dänischen als auch von deutschen Gewerbe­treibenden bei der Vermarktung ihrer Produkte verwendet werden. Der Schutz kann in Dänemark nach den Regeln des dänischen Markengesetzes („varemærkeloven“), der EU-Markenverordnung, internationaler Schutz­konventionen und durch Ingebrauch­nahme erlangt werden.

Urheberrecht

Das Urheberrecht ist ein besonderes Recht im Rahmen des gewerblichen Rechtsschutzes, da der Rechtsinhaber bereits zum Zeitpunkt der Schaffung des Original­werkes Schutz genießt. Der Erwerb erfolgt formlos und wird dem Rechtsinhaber gewährt, ohne dass er einen behördlichen Schutz beantragt. Deutsche Urheber­rechts­inhaber genießen in Dänemark Schutz, da mehrere Konventionen, denen sowohl Dänemark als auch Deutschland beigetreten sind, diesen Bereich regeln.

Dänisches Patentrecht

Das Patentrecht soll die Innovation in der Gesellschaft fördern, indem es den Patentinhabern exklusive Rechte gewährt. Das Patentsystem zeichnet sich durch große Komplexität aus, unter anderem aufgrund der hohen Anforderungen an den Erwerb. Das dänische Patentrecht unterscheidet sich vom deutschen Patentrecht dadurch, dass die dänische Rechtsprechung von einer engen nordischen Zusammenarbeit geprägt ist.

Dänisches Designrecht

Das Designrecht schützt das äußere Erscheinungsbild von Industrie­erzeugnissen. Das Gebiet des Designschutzes ist mit dem Urheber- und Warenzeichen­recht verwandt, hat aber auch eine Schnittmenge mit dem Patentrecht. Die Gesetzgebung in diesem Bereich ist derzeit auf EU-Ebene weitgehend geregelt.

Geschäfts­führer­haftung in Dänemark

Nach dänischem Recht kommt es im Falle der Insolvenz nicht sehr häufig zu einer Geschäfts­führer­haftung. Entscheidend ist, ob die dänische Geschäfts­leitung die Insolvenz verschleppt hat und dann für den Forderungs­ausfall auch persönlich in Anspruch genommen werden kann.

Aktien­gesellschaft (A/S) in Dänemark

Die Aktien­gesellschaft ist in Dänemark unkompliziert geregelt und erfreut sich einer dem­entsprechenden großen Popularität. In Dänemark gibt es verhältnismäßig viel mehr Aktien­gesellschaften als in Deutschland oder Österreich.