Waren­zeichen­recht in Dänemark

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Das Warenzeichen­recht schützt Handelsmarken und Warenzeichen, die sowohl von dänischen als auch von deutschen Gewerbe­treibenden bei der Vermarktung ihrer Produkte verwendet werden. Der Schutz kann in Dänemark nach den Regeln des dänischen Markengesetzes („varemærkeloven“), der EU-Markenverordnung, internationaler Schutz­konventionen und durch Ingebrauch­nahme erlangt werden.

Das Warenzeichenrecht umfasst eine Reihe von „Marken“. Dies können Wortmarken, Slogans oder Bildmarken sein. Die Registrierung in Dänemark erfolgt beim dänischen Patentamt („Patent- og Varemærkestyrelsen“).

Hier können Sie die Datenbank durchsuchen und eingetragene Rechte finden.

Die europäische Registrierung findet beim EUIPO statt.

Sowohl der dänische als auch der europäische Schutz gilt jeweils für 10 Jahre und kann dann um weitere 10 Jahre verlängert werden, siehe § 24 des dänischen Markengesetzes bzw. Artikel 52-53 der Markenverordnung.

Entscheidend für die Frage eines möglichen Verstoßes ist, ob ein Produkt, eine Werbung oder etwas anderes geeignet ist, bei den Kunden Verwechslungen hervorzurufen, so dass es zu einer unlauteren Ausnutzung des Firmenwerts (u.a. Goodwill) kommen kann.

Was wir für Sie tun können.

Es kann für ein Unternehmen schädlich sein, wenn ein Konkurrent oder eine andere Partei seine Marke benutzt und verletzt. Bei advores beraten und unterstützen wir unsere Mandanten in Fällen, in denen ihre Warenzeichenrechte in Dänemark verletzt werden – von Verwarnungen bis hin zu möglichen rechtlichen Schritten.

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