Das dänische Patentrecht ist im Patentgesetz („patentloven“) geregelt, das bei seiner Anwendung und Auslegung im Lichte der internationalen Verpflichtungen zu sehen ist. Die zuständige Behörde für dänische Patentanmeldungen ist das „Patent- og Varemærkestyrelsen“, die europäischen Patentanmeldungen werden vom EPO bearbeitet, und die internationalen Patentanmeldungen werden von einer Patent Cooperation Treaty-Einheit bearbeitet.
Aus §§ 1, 1a, 1b und 2 des dänischen Patentgesetzes ergibt sich, dass die Erfindung gewerblich anwendbar sein muss, dass die Erfindung neu sein muss und dass die Erfindung auf einer bestimmten erfinderischen Tätigkeit beruhen muss.
Den Antragsstellungsverfahren ist gemeinsam, dass sie umfangreich sind und viel Zeit in Anspruch nehmen, da sie genau sein und auf ihre Neuartigkeit geprüft werden müssen.
Ein dänisches Patentrecht ist 20 Jahre lang gültig, vgl. § 40 des Patentgesetzes.
Es ist wichtig, bei der Beantragung eines Patents in Dänemark eine gute Strategie zu wählen. Bei einigen Erfindungen ist es am sinnvollsten, die Anmeldung zuerst bei einer nationalen Einheit einzureichen, da dadurch ein Prioritätsdatum für die Erfindung festgelegt wird, das die Grundlage für ähnliche Anmeldungen bilden kann.