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Dänemark ist in insgesamt 24 Gerichtsbezirke aufgeteilt, von denen jedes von einem Amtsgericht (byret) geleitet wird. In diesen Amtsgerichten beginnt grundsätzlich jedes Gerichtsverfahren. Sie sind für verschiedene Rechtsangelegenheiten wie Strafsachen, Vollstreckungsverfahren, Nachlasssachen und andere Zivilsachen zuständig. Zusätzlich zu den Amtsgerichten gibt es in Dänemark zwei Landgerichte, das “Østre Landsret” und das “Vestre Landsret”, sowie das “Sø- og Handelsretten”, ein spezielles Handelsgericht, und den “Højesteret”, den Obersten Gerichtshof des Landes.
In Dänemark sind rund 3.000 Anwälte vor den Landgerichten zugelassen, während weniger als 2.000 Anwälte eine Zulassung vor dem Obersten Gerichtshof haben.
Ein Großteil der Verfahren, mit Ausnahme von Strafsachen, wird mittlerweile digital über das Gerichtsportal minretssag.dk abgewickelt. Seit Kurzem werden auch Nachlasssachen auf minskiftesag.dk digital verwaltet, obwohl sich diese Plattform noch in der Einführungsphase befindet.
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