Dänisches Designrecht

Das Designrecht schützt das äußere Erscheinungsbild von Industrie­erzeugnissen. Das Gebiet des Designschutzes ist mit dem Urheber- und Warenzeichen­recht verwandt, hat aber auch eine Schnittmenge mit dem Patentrecht. Die Gesetzgebung in diesem Bereich ist derzeit auf EU-Ebene weitgehend geregelt.

In Dänemark ist das Designgesetz die maßgebliche Rechtsvorschrift für Designrechte, die im Lichte der EU-Richtlinie über den rechtlichen Schutz von EU-Designs und der EU-Verordnung über EU-Designs zu sehen ist.

Um einen in Dänemark gültigen Designschutz zu erlangen, können Sie beim dänischen Patentamt („Patent- og Varemærkestyrelsen“) ein registriertes Designrecht nach dem dänischen Designgesetz erhalten, beim EUIPO ein registriertes EU-Designrecht beantragen oder eine internationale Designregistrierung nach den Regeln des Genfer Abkommens beantragen. Wie bei nicht registrierten Warenzeichen kann ein gewisser Schutz in der EU auch durch die Verwendung des Designs in der Öffentlichkeit erlangt werden.
Mehr zum Thema Warenzeichenrecht finden Sie hier.

Um geschützt zu werden, muss das Design neu sein und Eigenart besitzen.

Generell gilt, dass die Registrierung einen Schutz von 5 Jahren gewährt, der jeweils um 5 Jahre bis zu insgesamt 25 Jahren verlängert werden kann. Es gibt jedoch Ausnahmen von dieser Regel, insbesondere im Falle nicht registrierter Designrechte.

Was wir für Sie tun können.

Wie bei anderen Rechten des gewerblichen Rechtsschutzes müssen Verstöße gegen den Rechtsverletzer geltend gemacht werden. Die dänischen Anwälte von advores helfen Ihnen gerne dabei, Ihre Rechte in Dänemark zu schützen, sowohl im Wege von Warnungen als auch, falls notwendig, durch ein Gerichtsverfahren.

Ihr Kontakt

Peter Broen

Advokat (H), Partner

Stefan Reinel

Rechtsanwalt, Advokat, Partner
Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht

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