Wie entscheidet sich, ob deutsches oder dänisches Recht gilt?
Selbstverständlich sollte die Frage, ob dänisches oder deutsches Recht Anwendung findet, am besten schon bei Vertragsabschluss geklärt sein. Wenn allgemeine Geschäftsbedingungen, die mit dem dänischen Partner vereinbart wurden, eine Rechtswahl des deutschen Rechts enthalten, gilt diese Rechtswahl in der Regel. Zur Vereinbarung von allgemeinen Geschäftsbedingungen mit dem dänischen Partner verweisen wir auf den Artikel Allgemeine Geschäftsbedingungen in Dänemark.
Allerdings bedeutet die Wahl des „deutschen Rechts“ nicht, dass das bürgerliche Gesetzbuch (BGB) gilt, es sei denn dies ist ausdrücklich vereinbart. Ansonsten gilt das sogenannte „UN-Kaufrecht“ (engl. „CISG“), das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf.
Dies gilt auch, wenn in der Vereinbarung zwischen dem deutschen Verkäufer und dem dänischen Käufer keine Rechtswahl vereinbart wurde.
Das „UN-Kaufrecht“ regelt die wichtigsten rechtlichen Fragen, die bei einem Warenkauf auftreten können, wie z.B. die Pflichten des Verkäufers hinsichtlich der Qualität und die pünktliche Lieferung der Waren sowie die Pflichten des Käufers hinsichtlich der Zahlung des Kaufpreises und das Recht auf Verzugsentschädigung.
Eine deutsche und englische Version des Übereinkommens findet sich hier.