Dies bedeutet, dass Insolvenzverwalter aus Dänemark die Rückerstattung von getätigten Zahlungen fordern, die u. a. deutsche Unternehmen im Zusammenhang mit der Lieferung von Waren oder Dienstleistungen in den Nahen Osten erhalten haben.
Wenn Sie als rechtmäßiges Unternehmen eine Ware oder eine Dienstleistung in ein Land außerhalb der EU – zum Beispiel in den Nahen Osten – liefern, was an sich nicht rechtswidrig ist, kann die Zahlungsabwicklung aus praktischen Gründen in mehreren Schritten erfolgen, zum Beispiel auch durch Zahlung über einen Zahlungsagenten in Europa.
Die dänischen Behörden haben gegen mehrere dieser Zahlungsagenten wegen des Verdachts auf Geldwäsche oder Mehrwertsteuer-Betrug einen Insolvenzantrag gestellt. In den Medien werden sie als Hawala-Agenten bezeichnet.
Die von rechtmäßigen deutschen Unternehmen empfangenen Zahlungen stehen daher im Rampenlicht. Der Insolvenzverwalter versucht in der Regel, jede Zahlung, unabhängig davon, ob sie rechtmäßig ist und nicht gegen Sanktionen oder andere gesetzliche Vorschriften verstößt, als verdächtig erscheinen zu lassen.