Handelsvertreter in Dänemark
Ein dänischer Handelsvertreter ist ein kostengünstiger und relativ unkomplizierter Einstieg, um die Marktsituation in Dänemark kennenzulernen.
Ein Handelsvertreter ist eine Person, die bei dem Verkauf der Waren einer anderen Person oder eines Unternehmens mitwirkt. Der Handelsvertreter handelt nicht im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, sondern im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers/Produzenten. Er ist nicht bei dem Auftraggeber/Produzenten angestellt, sondern ist als selbstständiger Einzelunternehmer tätig.
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Vertragshändler in Dänemark
Eine Alternative zum Handelsvertretervertrag in Dänemark ist der Vertragshändlervertrag. Hierbei verkauft der Vertragshändler das Produkt auf dem dänischen Markt im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.
Bei Vertragshändlerverträgen kommt es zu einer Intensivierung des Verkaufs an einen einzigen oder mehrere Vertragspartner in Dänemark. Der Vertragshändler verkauft die Waren in Dänemark im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Die dänischen Anwälte von advores verfügen über langjährige Erfahrung mit den besonderen Regeln, die für Vertragshändler in Dänemark gelten, und helfen Ihnen bei der Prüfung oder Erstellung eines Vertrags.
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