Handelsrecht in Dänemark

Das dänische Handelsrecht bietet Unternehmen viele Möglichkeiten, erfordert aber eine genaue Kenntnis der gesetzlichen Vorgaben. Ob Handelsverträge, AGB oder Vertriebsvereinbarungen – Unternehmen müssen sich an dänische Regelungen halten, um rechtliche und wirtschaftliche Risiken zu vermeiden. Besonders im grenzüberschreitenden Handel zwischen Deutschland und Dänemark gibt es Unterschiede, die beachtet werden müssen. Unsere zweisprachige Kanzlei sorgt für rechtssichere Handelsstrukturen und klare Vertragsgrundlagen.
Wir beraten Sie auch im deutschen Handelsrecht – von Handelsverträgen bis zu Haftungsfragen.

Die wichtigsten Aspekte

Dänemark ist ein attraktiver Handelsstandort mit klaren, aber teilweise vom deutschen Recht abweichenden Vorschriften. Ob Vertriebsverträge, Handelsvertreterrecht oder AGB – Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Verträge den dänischen Anforderungen entsprechen. Auch das Lieferkettengesetz und internationale Handelsabkommen spielen eine wichtige Rolle. Wir unterstützen Unternehmen bei der rechtssicheren Gestaltung von Handelsverträgen, der Absicherung von Geschäftsbeziehungen und der Minimierung regulatorischer Risiken. Besonders bei grenzüberschreitenden Handelsaktivitäten zwischen Deutschland und Dänemark helfen wir, beide Rechtsordnungen optimal zu verbinden.

Was wir für Sie tun können

Für erfolgreiche Handelsgeschäfte in Dänemark sind rechtlich stabile Strukturen unerlässlich. Wir beraten Unternehmen zu:

• Gestaltung und Prüfung von Handels- und Lieferverträgen nach dänischem Recht
• Erstellung und Anpassung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
• Beratung zu dänischen Handelsvertreter- und Vertriebssystemen
• Compliance-Beratung zu Lieferketten- und Wettbewerbsrecht
• Rechtliche Absicherung grenzüberschreitender Handelsgeschäfte
• Konfliktlösung bei Vertragsstreitigkeiten und internationalen Handelsfragen
• Beratung zu dänischem Zoll- und Außenwirtschaftsrecht

Ihr Kontakt

Iben Skorstengaard, LL.M.

Advokat, Rechtsanwältin

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Advokat (derzeit in Elternzeit)

Peter Broen

Advokat (H), Partner

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Rechtsanwalt, Advokat, Partner
Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht

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