Erbrecht in Dänemark

Das dänische Erbrecht unterscheidet sich in vielen Punkten von den deutschen gesetzlich Vorgaben. Ob Testament, Erbvertrag oder Pflichtteilsansprüche – eine frühzeitige Planung ist entscheidend, um Streitigkeiten und steuerliche Nachteile zu vermeiden. Wir beraten Sie umfassend zur Nachlassgestaltung, Unternehmensnachfolge und grenzüberschreitenden Erbfällen sowie Schenkungen zu Lebzeiten zwischen Deutschland und Dänemark, damit Ihr Vermögen rechtssicher und nach Ihren Wünschen übertragen wird.
Wir beraten Sie auch im deutschen Erbrecht – von Testamenten bis zur Nachlassabwicklung.

Die wichtigsten Aspekte

Die Nachlassplanung in Dänemark erfordert genaue Kenntnis des nationalen Erbrechts, da es sich in einigen Punkten vom deutschen System unterscheidet. Wir beraten Sie bei der Erstellung von Testamenten und Erbverträgen, sichern Pflichtteilsansprüche ab und helfen Erben bei der Nachlassabwicklung. Besonders bei Unternehmensnachfolgen und grenzüberschreitenden Erbfällen zwischen Deutschland und Dänemark unterstützen wir Sie dabei, rechtliche und steuerliche Unterschiede zu überbrücken und eine reibungslose Vermögensübertragung zu gewährleisten.

Was wir für Sie tun können

Wir beraten Sie umfassend in allen Fragen des dänischen Erbrechts:

• Erstellung und Prüfung von Testamenten und Erbverträgen nach dänischem Recht
• Unternehmensnachfolge und gesellschaftsrechtliche Nachfolgeregelungen
• Steueroptimierte Nachlassplanung in Dänemark
• Beratung zu Pflichtteilsrechten und Erbauseinandersetzungen
• Unterstützung bei der Nachlassabwicklung und Testamentsvollstreckung
• Vertretung in Erbstreitigkeiten und Pflichtteilsprozessen
• Beratung zu grenzüberschreitenden Erbfällen zwischen Deutschland und Dänemark

Regeln Sie Ihren Nachlass rechtzeitig – wir unterstützen Sie dabei!

Ihr Kontakt

Dr. Claas Thöle

Rechtsanwalt, Advokat, Partner
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht

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