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Die Kreditisicherungsmöglichkeiten nach dänischem Recht für die Absicherung von Warenlieferungen oder Forderungen aus Dienstleistungen unterscheiden sich grundlegend von den entsprechenden deutschen Möglichkeiten für die Absicherung von Krediten. Bei deutsch-dänisch grenzübergreifenden Geschäften ist eine genaue Kenntnis der dänischen Vorschriften zum Eigentumsvorbehalt zwingend um geben böse Überraschungen gesichert zu sein.
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Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht