Deutscher Eigentums­vorbehalt in Dänemark

Die dänischen Regelungen zu Sicherungs­rechten wie Eigentums­vorbehalt, Forderungs­abtretung und Unternehmens­pfand unterscheiden sich wesentlich von den deutschen Regeln. Dies gilt insbesondere für den in Dänemark in der Regel nicht durch­zusetzenden deutschen Eigentums­vorbehalt.

Ein Eigentumsvorbehalt ist in Dänemark gegenüber der Konkursmasse des dänischen Käufers in der Regel nicht durchsetzbar

Die Begründung des Eigentumsvorbehalts an Waren ist in Dänemark nur unter Einhaltung besonderer Bedingungen und dann auch immer nur im Verhältnis zum direkten dänischen Käufer aber nicht seiner Konkursmasse (!) durchsetzbar.

Die Durchsetzung eines Eigentumsvorbehalts für Waren, die für den Weiterverkauf bestimmt sind oder mit anderen Waren verbunden werden sollen, ist gegenüber der Konkursmasse des dänischen Käufers nur unter der Erfüllung der Bedingungen der Kreditkonsignation durchsetzbar.
Weitere Informationen zum thema Kreditkonsignation finden Sie hier.

Voraussetzung für die Vereinbarung eines Eigentumsvorbehaltes mit dem dänischen Käufer

Der in Dänemark abgeschlossene Eigentumsvorbehalt muss zwischen Käufer und Verkäufer ausdrücklich vereinbart sein, d.h. es muss eine bindende individuelle Vereinbarung zwischen den Vertragspartnern vorliegen. Eine einseitige Erklärung des Verkäufers genügt ebenso wenig wie ein allgemeiner Hinweis auf die Verkaufs- oder Lieferbedingungen. Ein Kaufvertrag mit Eigentumsvorbehalt muss somit schriftlich abgefasst und dessen Inhalt vom dänischen Käufer zugestimmt worden sein. 

Der Eigentumsvorbehalt muss in Dänemark spätestens bei Übergabe der Ware vereinbart werden. 

Die verkaufte Ware, für die der Eigentumsvorbehalt in Dänemark wirksam sein soll, muss so genau beschrieben sein, dass sie sich eindeutig von anderer Ware im Besitz des Käufers unterscheiden bzw. aussondern lässt. 

Für Gegenstände, die dazu bestimmt sind, in ein Gebäude eingebaut oder mit einem solchen fest verbunden zu werden, wie z.B. Maschinen, Kessel, Heizanlagen etc. ist die Vereinbarung eines Eigentumsvorbehalts ausgeschlossen. Dafür kann für derartige Sachen ein Registerpfandrecht begründet werden.

Was wir für Sie tun können.

advores bietet die Überprüfung der Zulässigkeit und Durchsetzbarkeit eines Eigentumsvorbehalts in Dänemark zu einem Festpreis an und bietet Hilfestellung bei der Formulierung eines gültigen Eigentumsvorbehalts. 

Ihr Kontakt

Stefan Reinel

Rechtsanwalt, Advokat, Partner
Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht

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