Das besitzlose Register­pfand­recht in Dänemark

Die dänischen Regelungen zu Sicherungs­rechten wie Eigentums­vorbehalt, Forderungs­abtretung und Unternehmens­pfand unterscheiden sich wesentlich von den deutschen Regeln. Im Gegensatz zum deutschen Recht kennt das dänische Recht dafür ein besitzlose Register­pfandrechte. Eins dieser Register­pfandrecht ist das dänische Unternehmens­pfand, welches in seiner Funktion einer deutschen Sicherungs­übereignung entspricht.

Die Absicherung eines Registerpfandrechts in Dänemark

Zur Absicherung des Kaufpreises ist in manchen Fällen in Dänemark die gerichtliche Eintragung eines besitzlosen Registerpfandrechts an beweglichen Sachen sinnvoll. Der Verkäufer lässt sich hierbei einen Pfandbrief für bewegliche Sachen („løsørepantebrev“) ausstellen, der in das zentrale elektronische Personenbuch („personbogen“) oder bei Fahrzeugen in das Register für Pfandrechte an Autos („bilbogen“) einzutragen ist. Die Eintragung ist beim Registergericht in Hobro zu beantragen, welches für ganz Dänemark zuständig ist. 

Diese Eintragung schützt auch im Fall einer Insolvenz, denn das Registerpfandrecht ist auch gegenüber Dritten wirksam. Das Registerpfandrecht eignet sich jedoch nicht zur Sicherung der Restkaufsumme für Serienprodukte oder für Waren, die zum Weiterverkauf bestimmt sind, da das Pfandrecht sich immer auf eine bestimmte Ware beziehen muss.

Unternehmenspfandrechte in Dänemark

Als Alternative zum Registerpfandrecht bietet sich das sogenannte „Unternehmenspfandrecht“ („virksomhedspant“) an, das ebenfalls beim Registergericht einzutragen ist. Dieses Unternehmenspfandrecht umfasst – ähnlich einer deutschen Sicherungsübereignung oder Sicherungsabtretung – das gesamte Warenlager und /oder alle Kundenforderungen des dänischen Käufers, die im Konkursfall des dänischen Käufers von der dänischen Insolvenzmasse ausgesondert werden müssen.

Was wir für Sie tun können.

advores bietet die Eintragung von Registerpfandrechten zu einem Festpreis an.

Ihr Kontakt

Hauke Wulf

Rechtsanwalt, EU-Advokat, Partner

Stefan Reinel

Rechtsanwalt, Advokat, Partner
Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht

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