Einstellungsverfahren
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Schwangerschaft(spläne)
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Religion oder sexuelle Präferenzen, politische Zugehörigkeit
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Anzahl Krankheitstage
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Gesundheitsdaten, es sei denn diese sind für konkrete Arbeit von Bedeutung
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Finanzielle Verhältnisse, es sei denn diese sind für konkrete Arbeit von Bedeutung
Dänischer Anstellungsvertrag
Nach dem dänischen Gesetz über den Nachweis der Anstellungsbedingungen („ansættelsesbevisloven“) ist der Arbeitgeber verpflichtet, jeden Angestellten, der mehr als 8 Stunden pro Woche arbeitet, schriftlich über die Bedingungen seines Angestelltenverhältnisses zu unterrichten. Dieser Nachweis muss spätestens einen Monat nach der Einstellung erfolgen.
Falls der Arbeitgeber vergisst, einen Nachweis der Anstellungsbedingungen auszufertigen, kann ihm gerichtlich auferlegt werden, dem Angestellten eine Abfindung in der Größenordnung von € 200 bis € 1.300 zu zahlen.
Der Nachweis kann in Form eines Anstellungsvertrags verfasst werden. Zu empfehlen ist, einen zweisprachigen Anstellungsvertrag auf Deutsch und Dänisch auszufertigen mit klarer Festlegung, welche Sprache im Zweifelsfall ausschlaggebend ist.
Arbeitszeit
Eine gesetzliche wöchentliche Arbeitszeit gibt es nicht. Die wöchentliche Arbeitszeit liegt üblicherweise bei 37 Stunden mit oder ohne Mittagspause. Ansonsten unterliegt die Regelung der Arbeitszeit grundsätzlich der freien Vereinbarung durch die Parteien. Ob etwaige Überstunden mit Geld oder mit Urlaub abgegolten werden, muss der Anstellungsvertrag regeln.
Wie in den anderen EU-Ländern ist der Arbeitgeber jedoch dafür verantwortlich, dass die Arbeitszeit der Angestellten nicht 48 Stunden pro Woche im Durchschnitt innerhalb eines Zeitraums von 4 Monaten übersteigt.
Änderungen der Arbeitszeiten müssen dem Angestellten mit den für die Kündigung geltenden Fristen mitgeteilt werden.
Entlohnung
Soweit auf das Angestelltenverhältnis kein Tarifvertrag Anwendung findet, ist das Gehaltsniveau Verhandlungsfrage zwischen den Parteien. Dänemark kennt keinen gesetzlich festgelegten Mindestlohn, im Gegensatz zu Tarifverträgen, die die Festsetzung eines Mindestlohns beinhalten.
Für Arbeitnehmer, die von den Tarifverträgen umfasst sind, sind die Lohnregelungen meistens detailliert in den Tarifverträgen festgelegt. Die Herausforderung besteht in der Regel darin, die komplizierten Bestimmungen des Tarifvertrags zu verstehen und in der Praxis richtig umzusetzen.
Außerdem besteht die Pflicht, gleiche Arbeit gleich zu entlohnen. Zahlt ein Arbeitgeber einem Angestellten ohne sachlichen Grund ein geringeres Gehalt als den anderen Arbeitnehmern, hat der benachteiligte Arbeitnehmer einen Anspruch auf Auszahlung des Differenzbetrags.