Altersvorsorge und Pension in Dänemark

In Dänemark erhält jeder Rentner, der mindestens 30 Jahre in Dänemark gewohnt hat, die staatliche Altersrente, die durch Steuern finanziert wird. Im Folgenden können Sie sich über die verschiedenen dänischen Renten­versicherungen informieren.

Die Altersversorgung in Dänemark basiert auf vier Elementen.

01.

Die staatliche Altersrente („Folkepension“)

02.

Die Arbeitsmarkt-Zusatzrente (”Arbejdsmarkedets tillægspension = ATP“)

03.

Tarifvertraglich vereinbarte oder betriebliche Rentenversicherungen (u.a. „Industriens Pension“, „arbejdsmarkedspensioner“)

04.

Private Rentenversicherungen

Staatliche Altersrente (”Folkepension”)

Bei der dänischen staatlichen Altersrente („Folkepension“) handelt es sich um eine steuerfinanzierte Rente. Hierfür sind deshalb keine gesonderten Beiträge abzuführen. Die Rente besteht aus einem Grundbetrag sowie einer möglichen Zulage, je nach den Vermögensverhältnissen des Rentners. Die Sätze unterliegen einer jährlichen Anpassung und können hier eingesehen werden.

In Dänemark hat jeder grundsätzlich bei Vollendung eines bestimmten Lebensjahres Anspruch auf die staatliche Altersrente. Das Rentenalter wird derzeit in Dänemark schrittweise angehoben und hängt vom Geburtsdatum des Arbeitnehmers ab. Das Renteneintrittsalter wird gesetzlich geregelt und alle 5 Jahre angepasst. Derzeit beträgt es je nach Geburtsdatum zwischen 66 und 69 Jahren. Im Jahr 2025 wird erwartet, dass das Rentenalter sich für Personen, die nach dem 1. Januar 1971 geboren worden sind, auf 74 Jahre erhöhen wird.

Arbeitnehmer, die nur vorübergehend in Dänemark tätig waren, haben nur einen anteiligen Anspruch auf staatliche Altersrente, da der volle Anspruch voraussetzt, dass der Rentenempfänger nach dem vollendeten 15. Lebensjahr mindestens 40 Jahre in Dänemark gewohnt hat.

Die meisten Arbeitnehmer zahlen freiwillige Beiträge an private Rentenversicherungen oder sind über Tarifverträge oder durch betriebliche Rentenversicherungen abgesichert.

Arbeitsmarkt-Zusatzrente („Arbejdsmarkedets tillægspension“ = ATP)

Bei der Arbeitsmarkt-Zusatzrente handelt es sich um eine kleine Zusatzrente zur staatlichen Altersrente, die für jeden Vollzeitarbeitnehmer gesetzlich vorgeschrieben ist. Der monatliche Beitrag beträgt derzeit DKK 284 (38 €), von denen der Arbeitgeber 2/3 [DKK 189,35 (25,50 €)] und der Arbeitnehmer 1/3 [DKK 94,65 (12,50 €)] zu leisten hat. Für Teilzeitkräfte gelten entsprechend geringere Beiträge.

Tarifvertragliche Rentenvorsorge

Die meisten Tarifverträge enthalten tarifvertraglich vereinbarte Rentenversicherungen.

Der dänische Staat fördert diese betrieblichen Altersversorgungen durch die Möglichkeit der steuerlichen Absetzung gezahlter Beträge. Dafür werden die Renten bei der Auszahlung später als Einkommen besteuert.

Bei Arbeitsplatzwechsel fällt der Arbeitnehmer anschließend häufig unter einen anderen Tarifvertrag und muss damit in eine andere tarifvertragliche Versorgungskasse wechseln. Der Wechsel innerhalb Dänemarks ist möglich, führt aber in der Regel Gebühren mit sich.

Ein nach Dänemark entsandter Arbeitnehmer, der von einer dänischen tarifvertraglichen Regelung umfasst ist, kann das angesparte Kapital nicht einfach nach Deutschland oder Österreich überführen lassen. Möchte der Arbeitnehmer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Dänemark das Kapital an eine deutsche Rentenversicherung oder eine österreichische Pensionsversicherung überführen, muss er eine vorzeitige Auszahlung des Kapitals beantragen, bei der eine Bruttosteuer von 69 % anfällt.

Die Rentenzahlungen werden erst bei Erreichen des Rentenalters vorgenommen. Ob Arbeitnehmer, die nur kurzfristig in Dänemark tätig waren und für die Beiträge für eine solche betriebliche Altersversorgung eingezahlt wurden, letztendlich in den Genuss dieser Zahlungen kommen, ist in der Praxis ziemlich ungewiss.

Private Rentenversicherungen

Der dänische Staat fördert auch private Rentenversicherungen durch die Möglichkeit der steuerlichen Absetzung eingezahlter Beiträge. Auch diese Pensionen werden bei der Auszahlung später als Einkommen besteuert.

Was wir für Sie tun können.

Bei advores arbeiten dänische Anwälte, die Ihnen bei weiteren Fragen bezüglich der Altersvorsorge in Dänemark helfen können.

Ihr Kontakt

Lars Kjellsson

Rechtsanwalt, Partner
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Cecilia Mårtensson Vesløv

Advokat

Stefan Reinel

Rechtsanwalt, Advokat, Partner
Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht

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