Verjährung bei Personenschäden – was Sie beachten müssen und wann Ansprüche aus einem Unfall verjähren

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Wenn Sie bei einem Unfall verletzt wurden, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Personenschadensersatz. Schadensersatzverfahren im Zusammenhang mit Personenschäden ziehen sich oft in die Länge, bis eine endgültige Forderung festgestellt und eine Entschädigung ausgezahlt werden kann. Um eine Entschädigungszahlung zu erhalten, ist es entscheidend, dass der Fall korrekt bearbeitet und die Entschädigungsforderung rechtzeitig geltend gemacht wird. Vielen ist nicht bewusst, dass solche Ansprüche verjähren können. Dies kann dazu führen, dass der Anspruch auf Entschädigung erlischt, weil die Forderung nicht innerhalb bestimmter Fristen geltend gemacht wurde. Dies gilt selbst dann, wenn der Geschädigte nach Eintritt der Verjährung des Anspruchs noch Folgen des Unfalls nachweisen kann.

In diesem Artikel wird kurz auf die Verjährungsfristen für Personenschäden nach dänischem Recht eingegangen, einschließlich solcher Schäden, die aus Verkehrsunfällen und Arbeitsunfällen resultieren, und was Sie als Geschädigter beachten sollten.

Wenn sich ein Unfall in Dänemark ereignet, gilt dänisches Recht. Das anwendbare Recht richtet sich nach dem Ort des Schadens.  

1. Was ist Verjährung und wie lang ist die Verjährungsfrist bei Personenschäden?

Verjährung bedeutet, dass ein Anspruch auf Schadenersatz nach einer bestimmten Frist erlischt, wenn ein Geschädigter den Anspruch nicht rechtzeitig geltend gemacht hat. Die Regeln befinden sich in erster Linie im dänischen Verjährungsgesetz.

Wann ein Anspruch auf Schadenersatz verjährt, hängt jedoch von der Art des Falles ab.

2. Wann verjährt ein Anspruch auf Schadenersatz bei Personenschäden?

Am 1. Januar 2011 wurde mit dem neuen Verjährungsgesetz eine Verjährungsfrist von drei Jahren eingeführt. Die Verjährung beginnt grundsätzlich im Zeitpunkt der Anspruchsentstehung, weshalb ein Anspruch auf Schadenersatz innerhalb der Frist von drei Jahren gegenüber dem Schädiger oder dessen Versicherung geltend gemacht werden muss. Damit ist die Verjährungsfrist kürzer als nach deutschem Recht, wo die Verjährungsfrist drei Jahre beträgt und erst mit Ablauf des Jahres beginnt, in dem der Anspruch entstanden ist.

Für Arbeitsunfälle gelten besondere Vorschriften, die im dänischen Gesetz über Arbeitsunfallversicherung geregelt sind, wonach für alle Ansprüche gegen einen Arbeitgeber, auch für Ansprüche nach dem dänischen Schadensersatzgesetz, eine Verjährungsfrist von fünf Jahren gilt.

In Fällen mit Personenschäden kann die Beurteilung der Fristen kompliziert sein, da die Folgen einer Verletzung erst lange nach dem eigentlichen Unfall sichtbar werden können. Es wird daher empfohlen, immer rechtlichen Rat einzuholen, wenn Sie in einen Unfall verwickelt waren.

3. Verjährung bei Personenschäden in Verkehrsunfällen

Verkehrsunfälle sind eine der häufigsten Ursachen für Personenschäden. Hier gelten die allgemeinen Verjährungsvorschriften des dänischen Verjährungsgesetzes. Es gibt jedoch einige praktische Aspekte, die Sie kennen sollten.

3.1 Ansprüche gegen die Kfz-Haftpflichtversicherung

Bei Verkehrsunfällen wird der Anspruch direkt gegen die Kfz-Haftpflichtversicherung des anderen am Unfall beteiligten Fahrzeughalters geltend gemacht. Da nach dänischem Recht eine verschuldensunabhängige Haftung gilt, erfolgt keine sogenannte Haftung nach Verursachungsbeiträgen, wie sie aus dem deutschen Recht bekannt ist.

Wenn der Unfall der Kfz-Haftpflichtversicherung gemeldet und dokumentiert wurde und die Versicherungsgesellschaft den Fall bearbeitet, wird die Verjährung vorläufig gehemmt und der Fall verjährt nicht.

3.2. Die Verjährung kann durch mehrere Handlungen unterbrochen werden, darunter:

  • Meldung des Schadens an die Versicherung,
  • schriftliche Anerkennung der Schadensersatzpflicht durch die Versicherungsgesellschaft,
  • wenn die Versicherung einen Teil der Entschädigung oder eine Abschlagszahlung geleistet hat (und noch keine endgültige Entscheidung getroffen hat) und Verhandlungen laufen,
  • bei einer endgültigen Entscheidung der Versicherung tritt die Verjährung frühestens ein Jahr nach der Entscheidung ein,
  • es kann eine Hemmungsvereinbarung mit der Versicherung getroffen werden (eine Vereinbarung, dass die Verjährung erst zu einem bestimmten Zeitpunkt eintritt),
  • Klageerhebung vor Gericht

3.3. Was passiert, wenn die Folgen des Unfalls erst später auftreten?

Bei Verkehrsunfällen können bestimmte Verletzungen, wie z. B. Nacken- und Rückenbeschwerden, sich erst mit der Zeit entwickeln. In solchen Fällen kann die Verjährungsfrist zu einem späteren Zeitpunkt beginnen, wenn feststeht, dass ein Kausalzusammenhang zwischen den festgestellten Beschwerden und dem Unfall besteht.

Es ist jedoch immer wichtig, den Fall so schnell wie möglich bei der Versicherungsgesellschaft zu melden, um spätere Unklarheiten hinsichtlich der Verjährung zu vermeiden.

4. Verjährung bei Personenschäden nach Arbeitsunfällen

Personenschäden können auch bei Arbeitsunfällen eintreten. In diesen Fällen gelten besondere Fristen und ein abweichendes Verfahren.

4.1. Meldung an die Arbeitsmarktsicherung

Wenn Sie bei der Arbeit in Dänemark einen Unfall erleiden, muss dieser der Arbeitsmarktsicherung (AES) gemeldet werden.

Der Arbeitgeber oder der Arzt ist verpflichtet, einen Arbeitsunfall zu melden. Es ist jedoch immer ratsam, selbst sicherzustellen, dass die Meldung erfolgt ist. Dazu können Sie sich an die Arbeitsmarktsicherung wenden und nachfragen, ob eine Meldung eingegangen ist.

4.2. Verjährung von Ansprüchen aus Arbeitsunfällen

Die Verjährung von Ansprüchen auf Entschädigung und Schadenersatz bei Arbeitsunfällen  wird durch das Verjährungsgesetz geregelt. Wie oben erwähnt, beträgt die allgemeine Verjährungsfrist in Dänemark 3 Jahre. Die Verjährungsfrist für Ansprüche auf Entschädigung aus Arbeitsunfällen beträgt hingegen 5 Jahre. Die Frist von 5 Jahren wird ab dem Zeitpunkt berechnet, zu dem der Verletzte (oder die Hinterbliebenen) wusste oder hätte wissen müssen, dass ein Anspruch auf Entschädigung oder Schadenersatz bestand. Bitte beachten Sie, dass die Verjährungsfrist von 5 Jahren sowohl für Arbeitsunfälle als auch für Berufskrankheiten gilt.

Wenn ein Arbeitsunfall gemeldet und im Arbeitsunfall-System (AES) bearbeitet wird, wird die Verjährung gehemmt und es tritt keine Verjährung ein.

Das Problem der Verjährung kann daher typischerweise auftreten, wenn ein Geschädigter gleichzeitig mit dem Verfahren gegen die AES (und möglicherweise dem Arbeitgeber) einen Schadensersatzanspruch gegen einen haftenden Dritten (der nicht der Arbeitgeber ist) geltend machen möchte, z. B.:

  • einen Maschinenhersteller
  • einen externen Auftragnehmer
  • ein anderes Unternehmen

In solchen Fällen gelten die üblichen Verjährungsfristen von drei Jahren, weshalb man schnell reagieren sollte.

5. Haben Sie eine Verletzung erlitten?

Wenn Sie infolge eines Verkehrs- oder eines Arbeitsunfalls eine Verletzung erlitten haben, kann es zu erheblichen Schadenspositionen kommen, darunter z. B.:

  • Schmerzensgeld
  • entgangener Verdienst
  • dauerhafte Beeinträchtigungen
  • Verlust der Erwerbsfähigkeit

Wir empfehlen Ihnen, unmittelbar nach einem Unfall rechtlichen Beistand zu suchen, um sicherzustellen, dass Sie Ihren Anspruch auf Schadenersatz nicht verlieren. Eine frühzeitige Beurteilung und korrekte Bearbeitung des Falls können sicherstellen, dass Ihr Anspruch nicht durch Verjährung untergeht.

Was wir für Sie tun können.

Bei advores arbeiten dänische Rechtsanwälte, die sich mit Ersatzansprüchen bei Personenschäden nach dänischem Recht auskennen und Sie gern beraten.

Ihr Kontakt

Jeanette Mackenhauer Lindberg

Advokat

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