1. Was ist ein Patientenschaden in Dänemark?
In Dänemark gibt es eine besondere Regelung für Patienten oder deren Hinterbliebenen, die im Zusammenhang mit einer Untersuchung, einer Behandlung oder ähnlichen Maßnahmen im Gesundheitssystem einen Schaden erleiden. Die Regelungen finden sich im Gesetz über Beschwerden und Entschädigung im Gesundheitswesen (lov om klage- og erstatningsadgang inden for sundhedsvæsenet).
Ein Patientenschaden kann unter anderem sein:
- Behandlungsfehler oder Fehldiagnose, z. B. wenn der Arzt einen fachlichen Fehler begeht.
- Unzureichende Aufklärung, wenn Sie nicht korrekt über die Risiken der Behandlung informiert wurden.
- Infektionen, die im Zusammenhang mit der Behandlung entstanden sind.
- Schäden durch Geräte oder Medikamente, z. B. technische Defekte oder Medikationsfehler.
Sie haben Anspruch auf Entschädigung, wenn anzunehmen ist, dass ein erfahrener Facharzt in dem betreffenden Gebiet anders gehandelt hätte und der Schaden dadurch vermieden worden wäre. Entscheidend für den Entschädigungsanspruch ist, dass ein Schaden eingetreten ist und Sie infolge des Behandlungsfehlers eine Verschlechterung Ihres Gesundheitszustands erlitten haben.
2. Wer zahlt die Entschädigung?
In Dänemark werden Fälle von Patientenschäden von einer öffentlichen Behörde namens Patienterstatningen bearbeitet. Patienterstatningen gewährt Entschädigung, die von der ersatzpflichtigen Stelle – in der Regel einer der fünf Regionen Dänemarks – finanziert und ausgezahlt wird.
Das System ist ausdrücklich so gestaltet, dass Patienten, auch aus dem Ausland, einen einfachen Zugang zu Entschädigungen haben, ohne langwierige Gerichtsverfahren durchlaufen zu müssen.
3. Welche Arten von Entschädigung können Sie erhalten?
Nach einem Behandlungsfehler in Dänemark können Sie Anspruch auf verschiedene Arten von Entschädigung haben:
- Schmerzensgeld – finanzielle Entschädigung für vorübergehende körperliche und psychische Beeinträchtigungen während der Heilungsphase.
- Entschädigung für dauerhafte Beeinträchtigung (Dauerfolgen) – wenn Sie einen bleibenden körperlichen oder psychischen Schaden erleiden.
- Erwerbsminderung – wenn Sie ganz oder teilweise die Fähigkeit verlieren, zu arbeiten und Einkommen wie vor dem Schaden zu erzielen.
- Verdienstausfall – ersetzt das entgangene Einkommen vom Zeitpunkt des Schadens bis zur Feststellung des stationären Zustands.
- Kosten für Behandlung und sonstige Verluste – z. B. Fahrtkosten, Medikamentenkosten oder Hilfsmittel.
4. Wie wird die Höhe der Entschädigung festgelegt?
Die Höhe der Entschädigung hängt von verschiedenen Faktoren ab:
- Art und Schwere des Schadens.
- Dauer der Krankheit oder der Heilungsphase.
- Ob Sie dauerhafte Beeinträchtigungen erleiden.
- Ihre persönlichen und beruflichen Verhältnisse, einschließlich Alter und Einkommen.
- Dokumentierte wirtschaftliche Verluste, z. B. Lohnausfall.
In Fällen von Schmerzensgeld und dauerhafter Beeinträchtigung werden feste Sätze angewendet, während Verdienstausfall und Erwerbsminderung anhand der tatsächlichen Einkommensverhältnisse berechnet werden.
5. Wie beantragt man Entschädigung für einen Patientenschaden?
Ein Patient kann selbst eine Meldung bei Patienterstatningen einreichen. Dies erfolgt online oder über ein Formular.
Für ausländische Patienten kann dies jedoch besondere Herausforderungen mit sich bringen, z. B. Sprachbarrieren bei Dokumenten, fehlende Kenntnis der Regeln und die Komplexität der Entschädigungsberechnung. Deshalb empfehlen wir eine rechtliche Prüfung des Falls.
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Wir helfen Ihnen gerne bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.