Was bedeutet „besonders starke Bindung zu Dänemark“?
Es kommt natürlich auf den Grad der Verbindung zu Dänemark an, die beispielsweise auf sprachlichen, kulturellen, familiären oder geschäftlichen Faktoren beruhen kann.
Letztendlich wird die Bindung danach beurteilt, wie ausgeprägt sie ist. Dabei ist auch die Kenntnis dänischer Geschichte, Kultur und der dänischen Gesellschaft wichtig.
Ebenso entscheidend kann eine familiäre Anknüpfung an Dänemark sein, beispielsweise wenn Eltern oder Großeltern in Dänemark wohnen und man mit diesen in engem Kontakt steht.
Zudem kann es auch von Bedeutung sein, ob man aus beruflichen Gründen Beziehungen zu Dänemark hat (wenn man beispielsweise ein Unternehmen in Dänemark betreibt).
Auch der Nachweis zahlreicher regelmäßiger Urlaubsaufenthalte in Dänemark kann eine besondere Bindung untermauern. Falls man diese Urlaube regelmäßig in demselben Ferienhaus verbracht hat und dieses anschließend erwerben möchte, lässt sich für eine besondere Bindung an diese konkrete Immobilie argumentieren.
Eine besondere Bindung kann also Folgendes bedeuten:
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Wie beantragt man eine Ausnahmegenehmigung für den Kauf eines dänischen Ferienhauses?
Ausländer, die nicht in Dänemark wohnen oder nicht insgesamt fünf Jahre im Lande gewohnt haben, können beim dänischen „Civilstyrelsen“ (einer Abteilung des Justizministeriums) eine Ausnahmegenehmigung für den Kauf eines Sommerhauses in Dänemark beantragen. Hierbei ist ein vom Justizministerium entworfenes Antragsformular zu verwenden. Die Bearbeitungszeit des Justizministeriums beträgt ungefähr 8-10 Wochen.
Dem Antrag sind Informationen, die die starke Bindung zu Dänemark dokumentieren können, beizufügen, beispielsweise Kopien von Reisedokumenten oder Teilnahmebescheinigungen an Sprachkursen, Kontaktdaten und/oder Referenzen von dänischen Verwandten oder Bekannten, oder indem Namen und die Kontaktinformationen einer dänischen Referenzperson angegeben werden, die diese Informationen bestätigen kann.
Wir empfehlen deshalb, dass alle potentiellen Anknüpfungspunkte und gültigen Dokumentationsmöglichkeiten abgedeckt sind, bevor man beim Justizministerium eine Ausnahmegenehmigung beantragt.