Sonder­genehmigung für den Erwerb eines dänischen Ferienhauses

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Viele träumen davon, ein Sommerhaus in Dänemark zu kaufen. Für die meisten wird der Traum nie in Erfüllung gehen, aber wenn man als Ausländer eine besondere Bindung zu Dänemark hat, besteht eine Chance. Die Hauptregel ist, dass man nur dann ein Sommerhaus in Dänemark kaufen darf, wenn man bereits seinen Wohnsitz in Dänemark hat oder früher schon einmal insgesamt mindestens fünf Jahre einen Wohnsitz in Dänemark hatte. Alternativ ist es möglich, beim Justiz­ministerium eine Ausnahme­genehmigung zu beantragen, die man erhalten kann, wenn man eine besonders starke Bindung zu Dänemark dokumentieren kann.

Was bedeutet „besonders starke Bindung zu Dänemark“?

Es kommt natürlich auf den Grad der Verbindung zu Dänemark an, die beispielsweise auf sprachlichen, kulturellen, familiären oder geschäftlichen Faktoren beruhen kann.

Letztendlich wird die Bindung danach beurteilt, wie ausgeprägt sie ist. Dabei ist auch die Kenntnis dänischer Geschichte, Kultur und der dänischen Gesellschaft wichtig.

Ebenso entscheidend kann eine familiäre Anknüpfung an Dänemark sein, beispielsweise wenn Eltern oder Großeltern in Dänemark wohnen und man mit diesen in engem Kontakt steht.

Zudem kann es auch von Bedeutung sein, ob man aus beruflichen Gründen Beziehungen zu Dänemark hat (wenn man beispielsweise ein Unternehmen in Dänemark betreibt).

Auch der Nachweis zahlreicher regelmäßiger Urlaubsaufenthalte in Dänemark kann eine besondere Bindung untermauern. Falls man diese Urlaube regelmäßig in demselben Ferienhaus verbracht hat und dieses anschließend erwerben möchte, lässt sich für eine besondere Bindung an diese konkrete Immobilie argumentieren.

Eine besondere Bindung kann also Folgendes bedeuten:

Dänische Sprachkenntnisse

Familie in Dänemark

Geschäftsbeziehungen zu Dänemark

Häufige Urlaube in Dänemark

Besondere Beziehung zu einer konkreten Immobilie in Dänemark
Dies sind nur Beispiele für verschiedene mögliche Faktoren, die bei der Beurteilung einer besonderen Bindung zu Dänemark von Bedeutung sein können. Letztendlich beruht jede Entscheidung des dänischen Justizministeriums auf einer individuellen Bewertung im konkreten Fall und lässt sich nie mit Sicherheit voraussagen.

Wie beantragt man eine Ausnahmegenehmigung für den Kauf eines dänischen Ferienhauses?

Ausländer, die nicht in Dänemark wohnen oder nicht insgesamt fünf Jahre im Lande gewohnt haben, können beim dänischen „Civilstyrelsen“ (einer Abteilung des Justizministeriums) eine Ausnahmegenehmigung für den Kauf eines Sommerhauses in Dänemark beantragen. Hierbei ist ein vom Justizministerium entworfenes Antragsformular zu verwenden. Die Bearbeitungszeit des Justizministeriums beträgt ungefähr 8-10 Wochen.

Dem Antrag sind Informationen, die die starke Bindung zu Dänemark dokumentieren können, beizufügen, beispielsweise Kopien von Reisedokumenten oder Teilnahmebescheinigungen an Sprachkursen, Kontaktdaten und/oder Referenzen von dänischen Verwandten oder Bekannten, oder indem Namen und die Kontaktinformationen einer dänischen Referenzperson angegeben werden, die diese Informationen bestätigen kann.

Wir empfehlen deshalb, dass alle potentiellen Anknüpfungspunkte und gültigen Dokumentationsmöglichkeiten abgedeckt sind, bevor man beim Justizministerium eine Ausnahmegenehmigung beantragt.

Was wir für Sie tun können.

advores Advokater & Rechtsanwälte haben langjährige Erfahrung mit der Antragstellung beim dänischen Justizministerium und unterstützen Sie gern, wenn Sie eine Ausnahmegenehmigung für den Kauf eines dänischen Ferienhauses beantragen wollen.

Ihr Kontakt

Dr. Claas Thöle

Rechtsanwalt, Advokat, Partner
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht

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