Entscheidend für den Erwerb eines Ferienhauses in Dänemark ist, ob der Käufer seinen Wohnsitz in Dänemark hat oder über einen Zeitraum von mindestens 5 Jahren früher einmal gehabt hat. In diesem Fall kann der Erwerb ohne irgendeine Genehmigung vorgenommen werden.
Wenn man ein Sommerhaus erbt, ist dies ebenfalls ohne eine Genehmigung möglich, auch wenn man keinen Wohnsitz in Dänemark hat.
In allen anderen Fällen ist die ausdrückliche Genehmigung des dänischen Justizministeriums zum Erwerb des dänischen Ferienhauses notwendig. Es muss dabei ein gut begründeter Antrag gestellt werden, in dem die besonderen Beziehungen zu Dänemark dargelegt werden. Es kann sich hierbei um geschäftliche, familiäre, kulturelle oder sonstige besondere Beziehungen handeln.
Grundsätzlich nimmt das Justizministerium eine strenge Prüfung vor, aber in den letzten Jahren zeigt sich eine Tendenz, wonach die Bedingungen etwas gelockert worden sind. Dies gilt besonders für Häuser in Gegenden, in denen die Nachfrage nach Ferienhäusern weniger hoch ist, wie zum Beispiel auf den Inseln Lolland und Falster.
Näheres über die Antragstellung beim dänischen Justizministerium lesen Sie hier.
Die Vorschriften für den Erwerb von Ferienhäusern in Dänemark unterscheiden sich von den Vorschriften für den Erwerb von Ganzjahreswohnungen. Bei Ganzjahreswohnungen gilt für EU-Bürger die Arbeitnehmerfreizügigkeit. EU-Bürger, die nur vorübergehend ihren Wohnsitz in Dänemark haben, können deshalb in Dänemark zwar für Wohnzwecke ein Haus kaufen, aber kein Ferienhaus.
Die ungewöhnliche dänische Ausnahme für Ferienhäuser hat sich Dänemark 1992 noch einmal ausdrücklich in den Maastrichter Verträgen bestätigen lassen.
Im Folgenden können Sie mehr über die Voraussetzungen für einen Ferienhauskauf durch Ausländer in Dänemark lesen.
Voraussetzungen für den Kauf eines dänischen Ferienhauses
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Das „Wohnsitzkriterium“ wird in Dänemark streng gehandhabt. Ein Studienaufenthalt oder ein anderer im Voraus begrenzter Aufenthalt reichen für die Begründung eines Wohnsitzes nicht aus.
Die Möglichkeit des Kaufs eines Ferienhauses in Dänemark ist demnach nicht, wie weithin angenommen, an die dänische Staatsangehörigkeit gebunden.
Gehört man nicht zu einer dieser Personengruppen, muss man beim dänischen Justizministerium eine Genehmigung beantragen, deren Erteilung sehr zurückhaltend gehandhabt wird. Bei dänischen Ferienhäusern ist die Darlegung einer „besonders starken Bindung an Dänemark“ erforderlich. Diese kann durch einen langjährigen Aufenthalt, einen familiären Bezug oder durch die spezielle Verbindung zum gewünschten Grundstück gegeben sein.
Sonderregelungen für die Nutzung von dänischen Ferienhäusern
Ferienhäuser in Dänemark liegen in besonders ausgewiesenen Sommerhausgebieten (sommerhusområde). Diese befinden sich normalerweise in Küstennähe. Die Sommerhausgebiete umfassen alle Flächen, auf denen Ferienhausbebauung erlaubt ist. Neue Gebiete dürfen nicht mehr als Sommerhausgebiet deklariert werden; der Neubau eines dänischen Ferienhauses ist nur in der bereits ausgewiesenen Zone möglich. Die Flächennutzungspläne, aus denen sich ergibt, wo sich ein Sommerhausgebiet befindet, können Sie bei der jeweiligen dänischen Kommune einsehen.
Bei der Nutzung der Ferienhäuser sind folgende Besonderheiten zu beachten:
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Kontrolle des Erwerbs von Ferienhäusern in Dänemark
Der Erwerber muss durch schriftliche Erklärung im Grundstücksauflassungsdokument (skøde) bestätigen, dass die erforderlichen Erwerbsvoraussetzungen erfüllt sind. Ob dies tatsächlich der Fall ist, wird durch den Grundbuchrichter im Rahmen der Anmeldung der Eintragung ins dänische Grundbuch nicht geprüft.
Bei Verstößen ist der Richter verpflichtet, die Planungsbehörde zu informieren. Eine nachträgliche Kontrolle geschieht oft auch durch „interessierte Nachbarn“.