Dänisches Patentrecht

Das Patentrecht soll die Innovation in der Gesellschaft fördern, indem es den Patentinhabern exklusive Rechte gewährt. Das Patentsystem zeichnet sich durch große Komplexität aus, unter anderem aufgrund der hohen Anforderungen an den Erwerb. Das dänische Patentrecht unterscheidet sich vom deutschen Patentrecht dadurch, dass die dänische Rechtsprechung von einer engen nordischen Zusammenarbeit geprägt ist.

Dänisches Designrecht

Das Designrecht schützt das äußere Erscheinungsbild von Industrie­erzeugnissen. Das Gebiet des Designschutzes ist mit dem Urheber- und Warenzeichen­recht verwandt, hat aber auch eine Schnittmenge mit dem Patentrecht. Die Gesetzgebung in diesem Bereich ist derzeit auf EU-Ebene weitgehend geregelt.

Geschäfts­führer­haftung in Dänemark

Nach dänischem Recht kommt es im Falle der Insolvenz nicht sehr häufig zu einer Geschäfts­führer­haftung. Entscheidend ist, ob die dänische Geschäfts­leitung die Insolvenz verschleppt hat und dann für den Forderungs­ausfall auch persönlich in Anspruch genommen werden kann.

Aktien­gesellschaft (A/S) in Dänemark

Die Aktien­gesellschaft ist in Dänemark unkompliziert geregelt und erfreut sich einer dem­entsprechenden großen Popularität. In Dänemark gibt es verhältnismäßig viel mehr Aktien­gesellschaften als in Deutschland oder Österreich.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (ApS) in Dänemark

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (ApS) ist die beliebteste Gesellschafts­form in Dänemark. Das Gründungs­verfahren ist weitgehend vergleichbar mit dem Gründungs­verfahren einer dänischen Aktien­gesellschaft (A/S), unterscheidet sich jedoch hiervon in einigen Punkten.

Zweig­niederlassung in Dänemark

Einem Unternehmer stehen in Dänemark ähnliche Gesellschafts­formen wie in Deutschland und Österreich zur Verfügung. Die Wahl der passenden Gesellschafts­form sollte dabei unter Berücksichtigung der Branche, Haftungs­regelungen und steuer­rechtlicher Gesichts­punkte erfolgen.

Unternehmensgründung in Dänemark

Einem Unternehmer stehen in Dänemark ähnliche Gesellschafts­formen wie in Deutschland und Österreich zur Verfügung. Die Wahl der passenden Gesellschafts­form sollte dabei unter Berücksichtigung der Branche, Haftungs­regelungen und steuer­rechtlichen Gesichtspunkten erfolgen.

Vollstreckung ausländischer Titel in Dänemark

Die Vollstreckung deutscher und österreichischer Titel in Dänemark erfolgt für Titel, bei denen das Verfahren nach dem 10. Januar 2015 eingeleitet wurde, auf der Grundlage der EU-Verordnung 1215/2012. Zu beachten ist, dass Dänemark nicht allen EU-Verordnungen beigetreten ist. So ist z.B. ein Europäischer Zahlungsbefehl in Dänemark nicht ohne weiteres vollstreckbar, da Dänemark der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 zur Einführung eines Europäischen Mahn­verfahrens nicht beigetreten ist. Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über das Vollstreckungs­verfahren, die durch­schnittliche Verfahrens­dauer und die mit der Vollstreckung verbundenen Kosten in Dänemark.

Inkasso in Dänemark

Deutsche und österreichische Unternehmen verlieren oft Geld an ihre dänischen Kunden und Geschäftspartner. Einer der Gründe, warum viele dänische Schuldner offene Forderungen nicht begleichen, ist der Glaube, dass deutsche und österreichische Gläubiger ihre Ansprüche in Dänemark nicht verfolgen werden. Der Inkasso­service von advores Advokater & Rechtsanwälte bietet Unternehmen einen Weg, Forderungen in Dänemark kostengünstig und schnell einzutreiben.