Dänisches Patentrecht
Das Patentrecht soll die Innovation in der Gesellschaft fördern, indem es den Patentinhabern exklusive Rechte gewährt. Das Patentsystem zeichnet sich durch große Komplexität aus, unter anderem aufgrund der hohen Anforderungen an den Erwerb. Das dänische Patentrecht unterscheidet sich vom deutschen Patentrecht dadurch, dass die dänische Rechtsprechung von einer engen nordischen Zusammenarbeit geprägt ist.
Dänisches Designrecht
Das Designrecht schützt das äußere Erscheinungsbild von Industrieerzeugnissen. Das Gebiet des Designschutzes ist mit dem Urheber- und Warenzeichenrecht verwandt, hat aber auch eine Schnittmenge mit dem Patentrecht. Die Gesetzgebung in diesem Bereich ist derzeit auf EU-Ebene weitgehend geregelt.
Geschäftsführerhaftung in Dänemark
Nach dänischem Recht kommt es im Falle der Insolvenz nicht sehr häufig zu einer Geschäftsführerhaftung. Entscheidend ist, ob die dänische Geschäftsleitung die Insolvenz verschleppt hat und dann für den Forderungsausfall auch persönlich in Anspruch genommen werden kann.
Aktiengesellschaft (A/S) in Dänemark
Die Aktiengesellschaft ist in Dänemark unkompliziert geregelt und erfreut sich einer dementsprechenden großen Popularität. In Dänemark gibt es verhältnismäßig viel mehr Aktiengesellschaften als in Deutschland oder Österreich.
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (ApS) in Dänemark
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (ApS) ist die beliebteste Gesellschaftsform in Dänemark. Das Gründungsverfahren ist weitgehend vergleichbar mit dem Gründungsverfahren einer dänischen Aktiengesellschaft (A/S), unterscheidet sich jedoch hiervon in einigen Punkten.
Zweigniederlassung in Dänemark
Einem Unternehmer stehen in Dänemark ähnliche Gesellschaftsformen wie in Deutschland und Österreich zur Verfügung. Die Wahl der passenden Gesellschaftsform sollte dabei unter Berücksichtigung der Branche, Haftungsregelungen und steuerrechtlicher Gesichtspunkte erfolgen.
Notwendige Registrierungen in Dänemark
Für ausländische Unternehmen besteht die Pflicht, sich bei einer Tätigkeit in Dänemark in einer Reihe von Registern eintragen zu lassen.
Unternehmensgründung in Dänemark
Einem Unternehmer stehen in Dänemark ähnliche Gesellschaftsformen wie in Deutschland und Österreich zur Verfügung. Die Wahl der passenden Gesellschaftsform sollte dabei unter Berücksichtigung der Branche, Haftungsregelungen und steuerrechtlichen Gesichtspunkten erfolgen.
Vollstreckung ausländischer Titel in Dänemark
Die Vollstreckung deutscher und österreichischer Titel in Dänemark erfolgt für Titel, bei denen das Verfahren nach dem 10. Januar 2015 eingeleitet wurde, auf der Grundlage der EU-Verordnung 1215/2012. Zu beachten ist, dass Dänemark nicht allen EU-Verordnungen beigetreten ist. So ist z.B. ein Europäischer Zahlungsbefehl in Dänemark nicht ohne weiteres vollstreckbar, da Dänemark der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 zur Einführung eines Europäischen Mahnverfahrens nicht beigetreten ist. Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über das Vollstreckungsverfahren, die durchschnittliche Verfahrensdauer und die mit der Vollstreckung verbundenen Kosten in Dänemark.
Inkasso in Dänemark
Deutsche und österreichische Unternehmen verlieren oft Geld an ihre dänischen Kunden und Geschäftspartner. Einer der Gründe, warum viele dänische Schuldner offene Forderungen nicht begleichen, ist der Glaube, dass deutsche und österreichische Gläubiger ihre Ansprüche in Dänemark nicht verfolgen werden. Der Inkassoservice von advores Advokater & Rechtsanwälte bietet Unternehmen einen Weg, Forderungen in Dänemark kostengünstig und schnell einzutreiben.