Inkasso in Dänemark

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Forderungsbeitreibung in Dänemark

Deutsche und österreichische Unternehmen verlieren oft Geld an ihre dänischen Kunden und Geschäftspartner. Einer der Gründe, warum viele dänische Schuldner offene Forderungen nicht begleichen, ist der Glaube, dass deutsche und österreichische Gläubiger ihre Ansprüche in Dänemark nicht verfolgen werden. Der Inkasso­service von advores Advokater & Rechtsanwälte bietet Unternehmen einen Weg, Forderungen in Dänemark kostengünstig und schnell einzutreiben.

Auch im länderübergreifenden Handel mit Dänemark kann es zu Forderungsausfällen kommen. Im Folgenden wird der übliche Ablauf einer Beitreibungsangelegenheit in Dänemark unter Berücksichtigung der dabei anfallenden Kosten dargestellt.

Außergerichtliche Beitreibung in Dänemark

In allen Fällen ergeht zunächst eine anwaltliche Mahnung an den dänischen Schuldner. Darin wird dieser aufgefordert, den ausstehenden Betrag innerhalb einer bestimmten Frist zu zahlen. Gleichzeitig werden ihm rechtliche Schritte für den Fall der Nichtzahlung angedroht.

Ferner werden in Dänemark im Mahnschreiben Verzugszinsen geltend gemacht. Der gesetzliche Verzugszinssatz in Dänemark berechnet sich auf der Grundlage des offiziellen Darlehenszinssatzes der dänischen Nationalbank (“referencesats”, d.h. Basiszinssatz). Dieser wird jeweils zum 1. Januar bzw. 1. Juli eines Jahres festgelegt. Der gesetzliche Verzugszinssatz beträgt 8 Prozentpunkte über dem offiziellen Darlehenszinssatz der dänischen Nationalbank. Wurde die Fälligkeit der Forderung nicht gesondert vereinbart, so ist der Betrag 30 Tage nach Rechnungsdatum fällig. Ab diesem Zeitpunkt können Verzugszinsen berechnet werden.

Darüber hinaus können weitere Kosten angefallen sein, die ebenfalls vom Schuldner zu begleichen sind. Hierzu gehörten insbesondere das Anwaltshonorar (dieses darf allerdings erst im zweiten außergerichtlichen Mahnschreiben gefordert werden), bereits vorher angefallene Anwaltskosten oder andere Inkassokosten (z.B. Mahngebühr, Inkassogebühr etc.).

Wer den Rechtsweg nicht beschreiten will, dem steht in Dänemark ein zusätzliches juristisches Mittel zur Verfügung, wenn der Schuldner kooperationsbereit ist: Er kann mit dem Schuldner einen Zahlungsvergleich (“frivilligt forlig”) vereinbaren. Ist dieser vom Schuldner unterschrieben, kann er bei fortdauernder Nichtzahlung als vollstreckbarer Titel verwendet werden. Ein Gerichtsverfahren ist in diesem Fall nicht mehr erforderlich.

Achtung: Verjährungsfrist

Die Verjährung gewöhnlicher Forderungen tritt in Dänemark in den meisten Fällen 3 Jahre nach dem Fälligkeitsdatum ein.

Gerichtliche Beitreibung in Dänemark

Sollte die gerichtliche Geltendmachung der Forderung notwendig werden, ist der nächste Schritt die Einreichung einer Klageschrift bei dem zuständigen dänischen Amtsgericht (“byret”).

Die bei der Klageeinreichung zu entrichtende Gerichtsgebühr beträgt DKK 1.500 (ca. EUR 202). Wird eine Gerichtsverhandlung anberaumt oder ein schriftliches Verfahren anstelle einer Gerichtsverhandlung durchgeführt, ist eine weitere Gebühr, die von der Forderungshöhe abhängig ist, zu zahlen.

Reagiert der Schuldner nicht auf die Klage, ergeht ein Versäumnisurteil, in dem er zur Zahlung des geltend gemachten Betrages verurteilt wird. Die Verfahrensdauer zwischen Klageeinreichung und Urteil liegt in diesem Fall in der Regel bei 2-3 Monaten.

Reicht der Schuldner eine Klageerwiderung bei Gericht ein, in der er seine Argumente gegen die geltend gemachte Forderung anführt, schließt sich ein normales Gerichtsverfahren mit mündlicher Verhandlung an. Hier muss mit einer Verfahrensdauer von 12-18 Monaten oder mehr gerechnet werden.

Die Kosten bei einer ordentlichen Klage sind vom Verfahrensverlauf abhängig. Bei erfolgreichem Ausgang hat der Schuldner die oben genannten Gerichtsgebühren sowie einen vom Gericht festgesetzten Betrag für die Anwaltskosten zu zahlen.

Die Honorierung der Anwaltstätigkeit erfolgt in Dänemark grundsätzlich nach Zeitaufwand. Der vom Gericht festgesetzte Betrag für die Anwaltskosten deckt jedoch nur in wenigen Fällen die tatsächlich entstandenen Kosten.

Das dänische Zwangsvollstreckungsverfahren

Zahlt der Schuldner auch nach erfolgtem Urteil nicht, wird ein Zwangsvollstreckungsverfahren eingeleitet. Die Gerichtsgebühr für ein Vollstreckungsverfahren beträgt DKK 750,00 (ca. EUR 101).

Für das Zwangsvollstreckungsverfahren muss mit einer Verfahrensdauer von 2-4 Monaten gerechnet werden. Die Kosten des Verfahrens hat in erster Linie der Schuldner zu tragen.

Vereinfachtes Mahnverfahren in Dänemark

Forderungen – Hauptforderungen ohne Zinsen und Inkassokosten – von weniger als DKK 100.000 (EUR 13.425) können im Wege eines vereinfachten Mahnverfahrens (“betalingspåkravsordning”) billiger, einfacher und schneller tituliert und vollstreckt werden, als dies im Wege eines Klageverfahrens erfolgen kann. Die Regelung ist somit dem deutschen gerichtlichen Mahnverfahren recht ähnlich.

Das vereinfachte Mahnverfahren ist für fällige Geldforderungen vorgesehen, deren Höhe DKK 100.000,00 (ca. EUR 13.425) nicht übersteigt. Zinsen und Inkassokosten werden dabei nicht mitgerechnet. Es ist nicht möglich, einen höheren Anspruch als DKK 100.000,00 auf mehrere Mahnverfahren aufzuteilen. Andererseits können in einem Mahnverfahren jedoch mehrere Ansprüche gegen denselben Schuldner geltend gemacht werden, wenn der Gesamtbetrag der Hauptforderung DKK 100.000 nicht übersteigt.

Außerdem eignet sich das Verfahren nur für Forderungen, gegen die der Schuldner voraussichtlich keine Einwendungen geltend machen wird.

Die Gerichtsgebühr für ein solches Mahnverfahren in Dänemark beträgt DKK 750,00 (ca. EUR 101).

Gehen Einwendungen des Schuldners gegen den Anspruch ein, kann der Gläubiger wählen, ob das Verfahren in das ordentliche Klageverfahren übergeleitet werden soll oder er stattdessen auf seinen Mahnantrag ohne weitere Rechtsverfolgung verzichtet.

Was wir für Sie tun können.

Die erfahrenen Mitarbeiter von advores unterstützen deutsche und österreichische Mandanten bei der Beitreibung fälliger Forderungen gegen dänische Schuldner, sowohl durch die erforderlichen außergerichtlichen Schritte als auch – wenn diese erfolglos bleiben – im Wege von Mahn- und Gerichtsverfahren sowie bei der anschließenden Vollstreckung.

Ihr Kontakt

Annika Rutschow

LL.M. Eur.Int., MBA
Rechtsanwältin, Advokat
Fachanwältin für Insolvenz- und Sanierungsrecht

Dr. Claas Thöle

Rechtsanwalt, Advokat, Partner
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht

Dörte Steffensen

Assistentin, Öffentlich bestellte und allgemein beeidigte Übersetzerin für die dänische Sprache

Peter Broen

Advokat (H), Partner

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