Anwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Dänemark
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) werden in Dänemark deutlich seltener verwendet, als dies in Deutschland der Fall ist. Wenn AGB überhaupt eingesetzt werden, sind diese in Dänemark vergleichsweise kurzgefasst und regeln nur die wichtigsten Rechtsfragen. Bei sonstigen Rechtsfragen verlässt sich der dänische Vertragspart darauf, dass diese in der dänischen Gesetzgebung vernünftig geregelt sind.
Rechtswahl und Gerichtsstand in Dänemark
Bei Vertragsverhältnissen zwischen deutschen oder österreichischen Unternehmen einerseits und dänischen Unternehmen andererseits entsteht automatisch die Frage, welches Recht Anwendung finden soll. Für den Fall, dass dänisches Recht Anwendung findet, ist es wichtig, dass gleichzeitig eindeutig vereinbart wird, dass ein etwaiger Rechtsstreit zwischen den Parteien vor einem dänischen Gericht verhandelt wird.
Verträge nach dänischem Recht
Im Vorfeld eines Vertragsabschlusses mit einem dänischen Vertragspartner empfiehlt es sich, genaue Überlegungen in Bezug auf Rechtswahl, Gerichtsstand, Vereinbarung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen etc. zu machen.
Warenzeichenrecht in Dänemark
Das Warenzeichenrecht schützt Handelsmarken und Warenzeichen, die sowohl von dänischen als auch von deutschen Gewerbetreibenden bei der Vermarktung ihrer Produkte verwendet werden. Der Schutz kann in Dänemark nach den Regeln des dänischen Markengesetzes („varemærkeloven“), der EU-Markenverordnung, internationaler Schutzkonventionen und durch Ingebrauchnahme erlangt werden.
Urheberrecht
Das Urheberrecht ist ein besonderes Recht im Rahmen des gewerblichen Rechtsschutzes, da der Rechtsinhaber bereits zum Zeitpunkt der Schaffung des Originalwerkes Schutz genießt. Der Erwerb erfolgt formlos und wird dem Rechtsinhaber gewährt, ohne dass er einen behördlichen Schutz beantragt. Deutsche Urheberrechtsinhaber genießen in Dänemark Schutz, da mehrere Konventionen, denen sowohl Dänemark als auch Deutschland beigetreten sind, diesen Bereich regeln.
Dänisches Patentrecht
Das Patentrecht soll die Innovation in der Gesellschaft fördern, indem es den Patentinhabern exklusive Rechte gewährt. Das Patentsystem zeichnet sich durch große Komplexität aus, unter anderem aufgrund der hohen Anforderungen an den Erwerb. Das dänische Patentrecht unterscheidet sich vom deutschen Patentrecht dadurch, dass die dänische Rechtsprechung von einer engen nordischen Zusammenarbeit geprägt ist.
Dänisches Designrecht
Das Designrecht schützt das äußere Erscheinungsbild von Industrieerzeugnissen. Das Gebiet des Designschutzes ist mit dem Urheber- und Warenzeichenrecht verwandt, hat aber auch eine Schnittmenge mit dem Patentrecht. Die Gesetzgebung in diesem Bereich ist derzeit auf EU-Ebene weitgehend geregelt.
Geschäftsführerhaftung in Dänemark
Nach dänischem Recht kommt es im Falle der Insolvenz nicht sehr häufig zu einer Geschäftsführerhaftung. Entscheidend ist, ob die dänische Geschäftsleitung die Insolvenz verschleppt hat und dann für den Forderungsausfall auch persönlich in Anspruch genommen werden kann.
Aktiengesellschaft (A/S) in Dänemark
Die Aktiengesellschaft ist in Dänemark unkompliziert geregelt und erfreut sich einer dementsprechenden großen Popularität. In Dänemark gibt es verhältnismäßig viel mehr Aktiengesellschaften als in Deutschland oder Österreich.
Zweigniederlassung in Dänemark
Einem Unternehmer stehen in Dänemark ähnliche Gesellschaftsformen wie in Deutschland und Österreich zur Verfügung. Die Wahl der passenden Gesellschaftsform sollte dabei unter Berücksichtigung der Branche, Haftungsregelungen und steuerrechtlicher Gesichtspunkte erfolgen.