Zweig­niederlassung in Dänemark

Einem Unternehmer stehen in Dänemark ähnliche Gesellschafts­formen wie in Deutschland und Österreich zur Verfügung. Die Wahl der passenden Gesellschafts­form sollte dabei unter Berücksichtigung der Branche, Haftungs­regelungen und steuer­rechtlicher Gesichts­punkte erfolgen.

Ein ausländischer Unternehmer, der in Dänemark eine Gesellschaft gründen möchte, wählt meist eine der folgenden Formen:

01.

Zweigniederlassung („filial“)

02.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung („anpartsselskab = ApS“)

03.

Aktiengesellschaft („aktieselskab = A/S“)
Eine in einem EU-Mitgliedstaat gegründete Aktiengesellschaft oder Gesellschaft mit beschränkter Haftung kann ihre Geschäftstätigkeit in Dänemark beispielsweise durch eine Niederlassung ausüben.

Zweigniederlassung in Dänemark

Die Errichtung einer Zweigniederlassung ist beim dänischen Gewerbe- und Gesellschaftsamt anzumelden („Erhvervsstyrelsen“). Die Niederlassung darf nicht mit der Ausübung ihrer Tätigkeit beginnen, bevor die Eintragung im dänischen Register vorgenommen wurde. Die Anmeldung der Eintragung beim Gewerbeamt muss den Namen, Gegenstand usw. der Niederlassung beinhalten.

Die Zweigniederlassung wird von einem oder mehreren Zweigniederlassungsleitern geleitet. Die Niederlassung unterliegt in allen rechtlichen Zusammenhängen und Rechtsbeziehungen dänischem Recht und der dänischen Gerichtsbarkeit, es sei denn, dass mit Vertragspartnern der Niederlassung etwas anderes vereinbart wurde.

Die Zweigniederlassung ist zur Offenlegung einer beglaubigten Abschrift des Jahresabschlusses der Gesellschaft sowie zur Einreichung eines Berichts über die Tätigkeit der Zweigniederlassung an das dänische Gewerbe- und Gesellschaftsamt verpflichtet.

Was wir für Sie tun können.

advores bietet die Registrierung der Zweigniederlassung und des Leiters bzw. der Leiter der Zweigniederlassung zu einem Festpreis an.

Ihr Kontakt

Iben Skorstengaard, LL.M.

Advokat, Rechtsanwältin

Micelle Vigand Hegner

Advokat (temporär suspendierte Ernennung auf Grund einer Entsendung als Richterin zum Landgericht)

Peter Broen

Advokat (H), Partner

Stefan Reinel

Rechtsanwalt, Advokat, Partner
Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht

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