Unternehmensgründung in Dänemark

Einem Unternehmer stehen in Dänemark ähnliche Gesellschafts­formen wie in Deutschland und Österreich zur Verfügung. Die Wahl der passenden Gesellschafts­form sollte dabei unter Berücksichtigung der Branche, Haftungs­regelungen und steuer­rechtlichen Gesichtspunkten erfolgen.

Ein ausländischer Unternehmer, der in Dänemark eine Gesellschaft gründen möchte, wählt meist eine der folgenden Formen:

01.

Zweigniederlassung („filial“)

02.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung („anpartsselskab = ApS“)

03.

Aktiengesellschaft („aktieselskab = A/S“)
Daneben gibt es andere Gesellschaftsformen, z.B. die offene Handelsgesellschaft („interessentskab“) oder das Einzelunternehmen („enkeltmandsfirma“), bei welchen die persönliche Haftung nicht ausgeschlossen werden kann. Außerdem gibt es die Kommanditgesellschaft, die in Dänemark jedoch selten Anwendung findet, die Kommanditgesellschaft auf Aktien („kommanditaktieselskab“), die fast nie angewendet wird, sowie die Genossenschaft („andelsselskab“ oder „amba“) und die Stiftung („fond“).

Was wir für Sie tun können.

advores bietet umfassende Unterstützung bei Überlegungen zur Wahl der Unternehmensform und bei der praktischen Durchführung der Unternehmensgründung an.

Ihr Kontakt

Thilo Wind

Rechtsanwalt, Partner
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Micelle Vigand Hegner

Advokat

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