Ein ausländischer Unternehmer, der in Dänemark eine Gesellschaft gründen möchte, wählt meist eine der folgenden Formen:
01.
Zweigniederlassung („filial“)
02.
Gesellschaft mit beschränkter Haftung („anpartsselskab = ApS“)
03.
Aktiengesellschaft („aktieselskab = A/S“)
Daneben gibt es andere Gesellschaftsformen, z.B. die offene Handelsgesellschaft („interessentskab“) oder das Einzelunternehmen („enkeltmandsfirma“), bei welchen die persönliche Haftung nicht ausgeschlossen werden kann. Außerdem gibt es die Kommanditgesellschaft, die in Dänemark jedoch selten Anwendung findet, die Kommanditgesellschaft auf Aktien („kommanditaktieselskab“), die fast nie angewendet wird, sowie die Genossenschaft („andelsselskab“ oder „amba“) und die Stiftung („fond“).