RUT-Register (Register für ausländische Dienstleistungserbringer)
Dänemark hat ein besonderes Register für ausländische Unternehmen, die in Dänemark Dienstleistungen oder Tätigkeiten erbringen, das „RUT-Register“ („Register for udenlandske tjenesteydere” = Register für ausländische Dienstleistungserbringer). Dort muss jedes ausländische Unternehmen, das in Dänemark Dienstleistungen erbringt, eingetragen werden. Neben dem Unternehmen müssen auch die einzelnen Arbeitnehmer, die das Unternehmen für die Tätigkeiten in Dänemark beschäftigt, namentlich eingetragen werden. Bei fehlender Eintragung wird das Unternehmen mit Geldbußen ab DKK 10.000 (€ 1.350) bestraft.
Das Register, das öffentlich zugänglich ist, wird von den dänischen Gewerkschaften als „Checkliste“ für neu auf den dänischen Markt gekommene ausländische Unternehmen genutzt. Außerdem werden Betriebe, die in dem Register eingetragen sind, von den dänischen Behörden häufiger kontrolliert als dänische Unternehmen. Die EU-rechtliche Zulässigkeit des Registers ist zweifelhaft. Zuständig für das Register ist das dänische Gewerbeamt („Erhvervsstyrelsen“).
Ein ausländisches Unternehmen, das Arbeitnehmer nach Dänemark entsendet, muss dem „RUT-Register” Folgendes melden:
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Die Eintragung kann hier vorgenommen werden: Register Für ausländische Dienstleister
CVR (Zentrales Unternehmensregister)
Neben der Registrierung im RUT-Register ist in den meisten Fällen auch eine Registrierung im zentralen Unternehmensregister CVR („Det centrale virksomhedsregister“) vorzunehmen. Dies ist der Fall, wenn eine wesentliche gewerbliche Aktivität in Dänemark ausgeübt wird.
Übt ein Unternehmen eine wesentliche gewerbliche Aktivität in Dänemark aus, entsteht aus rechtlicher Sicht eine registrierungspflichtige Filiale. Dies gilt auch, wenn das Unternehmen vielleicht gar nicht beabsichtigt hat, eine solche Filiale zu gründen.
Ausschlaggebend ist nur, ob eine solche „wesentliche gewerbliche Aktivität“ vorliegt. Dies gilt zum Beispiel, wenn über längere Zeit eine Baustelle in Dänemark betrieben wird.
Mit der Registrierung im CVR-Register entsteht gleichzeitig auch die Pflicht zur Einrichtung eines digitalen Postfachs. Dänische Behörden führen ihren Schriftverkehr mit Unternehmen, die im CVR-Register eingetragen sind, ausschließlich elektronisch und normalerweise nur auf Dänisch.
Die Registrierung im CVR-Register bedeutet nicht unbedingt, dass auch gleichzeitig eine steuerpflichtige Betriebsstätte entsteht. Dies entscheidet sich nach den hierfür relevanten steuerrechtlichen Regelungen.