Notwendige Registrierungen in Dänemark

Für ausländische Unternehmen besteht die Pflicht, sich bei einer Tätigkeit in Dänemark in einer Reihe von Registern eintragen zu lassen.

RUT-Register (Register für ausländische Dienstleistungserbringer)

Dänemark hat ein besonderes Register für ausländische Unternehmen, die in Dänemark Dienstleistungen oder Tätigkeiten erbringen, das „RUT-Register“ („Register for udenlandske tjenesteydere” = Register für ausländische Dienstleistungserbringer). Dort muss jedes ausländische Unternehmen, das in Dänemark Dienstleistungen erbringt, eingetragen werden. Neben dem Unternehmen müssen auch die einzelnen Arbeitnehmer, die das Unternehmen für die Tätigkeiten in Dänemark beschäftigt, namentlich eingetragen werden. Bei fehlender Eintragung wird das Unternehmen mit Geldbußen ab DKK 10.000 (€ 1.350) bestraft.

Das Register, das öffentlich zugänglich ist, wird von den dänischen Gewerkschaften als „Checkliste“ für neu auf den dänischen Markt gekommene ausländische Unternehmen genutzt. Außerdem werden Betriebe, die in dem Register eingetragen sind, von den dänischen Behörden häufiger kontrolliert als dänische Unternehmen. Die EU-rechtliche Zulässigkeit des Registers ist zweifelhaft. Zuständig für das Register ist das dänische Gewerbeamt („Erhvervsstyrelsen“).

Ein ausländisches Unternehmen, das Arbeitnehmer nach Dänemark entsendet, muss dem „RUT-Register” Folgendes melden:

Name und Adresse (Sitz) des anmeldepflichtigen Unternehmens

CVR-Nummer (Handelsregisternummer) oder SE-Nummer (Steuernummer), falls vorhanden

Datum des Beginns und der voraussichtlichen Beendigung der Tätigkeit in Dänemark

Ort, an dem die Dienstleistung ausgeführt wird

Anzahl der entsandten Arbeitnehmer

Identität der entsandten Arbeitnehmer sowie die Dauer der Entsendung

Kontaktperson des meldepflichtigen Unternehmens in Dänemark mit E-Mail und Telefonnummer

Branchen-Code (d.h. europäischer „NACE code” = Nomenclature générale des activités économiques dans les Communautés Européennes)

Die Eintragung kann hier vorgenommen werden: Register Für ausländische Dienstleister

CVR (Zentrales Unternehmensregister)

Neben der Registrierung im RUT-Register ist in den meisten Fällen auch eine Registrierung im zentralen Unternehmensregister CVR („Det centrale virksomhedsregister“) vorzunehmen. Dies ist der Fall, wenn eine wesentliche gewerbliche Aktivität in Dänemark ausgeübt wird.

Übt ein Unternehmen eine wesentliche gewerbliche Aktivität in Dänemark aus, entsteht aus rechtlicher Sicht eine registrierungspflichtige Filiale. Dies gilt auch, wenn das Unternehmen vielleicht gar nicht beabsichtigt hat, eine solche Filiale zu gründen.

Ausschlaggebend ist nur, ob eine solche „wesentliche gewerbliche Aktivität“ vorliegt. Dies gilt zum Beispiel, wenn über längere Zeit eine Baustelle in Dänemark betrieben wird.

Mit der Registrierung im CVR-Register entsteht gleichzeitig auch die Pflicht zur Einrichtung eines digitalen Postfachs. Dänische Behörden führen ihren Schriftverkehr mit Unternehmen, die im CVR-Register eingetragen sind, ausschließlich elektronisch und normalerweise nur auf Dänisch.

Die Registrierung im CVR-Register bedeutet nicht unbedingt, dass auch gleichzeitig eine steuerpflichtige Betriebsstätte entsteht. Dies entscheidet sich nach den hierfür relevanten steuerrechtlichen Regelungen.

Alle Unternehmen müssten innerhalb von fünf Monaten nach Geschäftsjahresende ihren geprüften Jahresabschluss beim dänischen Handelsregister einreichen. Wird dieser Jahresabschluss verspätet oder nicht eingereicht, drohen dem Vorstand, den Aufsichtsratsmitgliedern empfindliche Strafen und ggf. eine Zwangsliquidation des Unternehmens. Die eingereichten Jahresabschlüsse aller Gesellschaften sind öffentlich zugänglich und können gegen eine Gebühr online beim dänischen Handelsregister abgerufen werden. 

Jedes beim dänischen Handelsregister angemeldete Unternehmen erhält eine CVR-Nummer, die auf sämtlichen Geschäftsdokumenten, insbesondere Briefpapier und Rechnungen, angegeben werden muss.

Das Pendant zum deutschen Transparenzregister ist ebenfalls das dänische CVR-Register. Hier werden nicht nur sämtliche Jahresabschlüsse und weitere Daten gesammelt, sondern auch der wirtschaftliche Berechtigte der jeweiligen Gesellschaft aufgeführt. Auf diesem Wege kann ohne Kosten von Jedermann eingesehen werden, wer der wirtschaftliche Berechtigte ist, falls einer existiert.

Unterschiedliche Kennzeichnungsnummern

Juristische Personen haben CVR-Nummern, Produktionseinheiten haben P-Nummern. Außerdem gibt es noch die SE-Nummer.

CVR-Nummer:

Wenn Sie eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung gründen oder Ihr Unternehmen oder Ihre Vereinigung für steuerliche Verpflichtungen (z. B. MwSt. oder A-Steuer) registriert werden muss, muss es mit einer CVR-Nummer registriert werden. Unternehmen, Vereine usw., die im CVR eingetragen sind, werden als juristische Personen bezeichnet. DIE SVR-Nummer besteht aus acht Ziffern und ist für jede Gesellschaft einzigartig.

P-Nummer:

Wenn die juristische Person an mehreren Adressen tätig ist, muss sie untergeordnete Produktionseinheiten haben, die jeweils eine eigene P-Nummer haben.

SE-Nummer:

Wenn Sie verschiedene Unternehmen unter derselben juristischen Person betreiben, aber die MwSt.-Konten der Aktivitäten trennen möchten, können Sie Verwaltungseinheiten schaffen, die mit SE-Nummern gekennzeichnet sind.

Was wir für Sie tun können.

Eigentlich ist die Online-Eintragung im RUT-Register relativ einfach. Sollte man doch ins Stolpern kommen, bietet advores Unterstützung bei der Eintragung im RUT-Register an.

Die Anwälte von advores stehen für weitere Auskünfte zu den Registrierungspflichten in Dänemark und auch bei der praktischen Durchführung gern zur Verfügung.

Ihr Kontakt

Iben Skorstengaard, LL.M.

Advokat, Rechtsanwältin

Markus Krieger

Rechtsanwalt, Partner
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Micelle Vigand Hegner

Advokat (derzeit im Mutterschutz)

Peter Broen

Advokat (H), Partner

Stefan Reinel

Rechtsanwalt, Advokat, Partner
Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht

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