Marketing­regeln in Dänemark

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Wie in Deutschland gibt es auch in Dänemark Vorschriften darüber, wie und mit welchen Mitteln Sie Ihre Produkte und Dienst­leistungen vermarkten dürfen. Es ist vor allem wichtig zu wissen, was man in Dänemark nicht darf, denn die Strafe kann ein Bußgeld sein. Diese Regeln gelten nicht nur Kunden, sondern auch anderen Gewerbe­treibenden gegenüber.

Je nachdem, über welchen Kanal Sie Ihr Unternehmen vermarkten, gelten besondere Regeln. So müssen Sie beispielsweise eine vorherige Zustimmung einholen, bevor Sie einen Kunden über soziale Medien ansprechen können, während Sie im Allgemeinen unaufgeforderte Post an jedermann senden dürfen.

Aus dem dänischen Marketinggesetz („markedsføringsloven“) geht hervor, dass Unternehmen bei der Vermarktung und dem Online-Verkauf von Waren und Dienstleistungen an Verbraucher und Gewerbetreibende sicherstellen müssen, dass sie die Regeln der fairen Marketingpraxis und der Geschäftsethik einhalten.

Beispielsweise ist keine Irreführung über die Eigenschaften und den Preis Ihres Produkts erlaubt. Auch dürfen Sie nicht wesentliche Informationen auslassen oder wesentliche Informationen in einer unklaren, unverständlichen, zweideutigen oder unangemessenen Weise darstellen. Auch verdeckte Werbung ist verboten – Sie dürfen Ihre kommerziellen Absichten nicht verschleiern.

Geldstrafen bei Verstößen gegen das Marketinggesetz

Unternehmen sind dafür verantwortlich, dass die Vorschriften des dänischen Marketinggesetzes eingehalten werden. Wenn Sie gegen ein Verbot verstoßen, kann dies mit einer Geldstrafe geahndet werden. Der dänische Beauftragte für Verbraucherschutzfragen („Forbrugerombudsmand“) ist dafür verantwortlich, dass die Vorschriften des Marketinggesetzes in Dänemark beachtet werden.

Was wir für Sie tun können.

Die Anwälte von advores beraten Sie gerne, wenn Sie sicher sein wollen, dass Ihr Marketing nicht gegen die dänischen Vorschriften verstößt.

Ihr Kontakt

Cecilia Mårtensson Vesløv

Advokat

Micelle Vigand Hegner

Advokat (temporär suspendierte Ernennung auf Grund einer Entsendung als Richterin zum Landgericht)

Stefan Reinel

Rechtsanwalt, Advokat, Partner
Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht

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