Wenn Sie sich an dänische Kunden wenden, müssen Sie das dänische Marketinggesetz einhalten.
Das bedeutet zum Beispiel, dass, wenn Sie Ihre Produkte oder Dienstleistungen über soziale Medien vermarkten, hierbei deutlich anzugeben ist, dass es sich um Marketing handelt.
Sie dürfen auch keine Nachrichten auf zum Beispiel LinkedIn, Facebook oder Instagram an potenzielle Kunden schicken, ohne vorab eine Zustimmung erhalten zu haben.
Für die Vermarktung an Kinder und Jugendliche gibt es besondere Regeln, die eingehalten werden müssen, wenn Sie diese Zielgruppe ansprechen.
Wenn Sie Ihre Produkte in den sozialen Medien in Dänemark vermarkten, ist dabei zu beachten, dass Sie nicht nur das dänische Marketinggesetz einhalten müssen. Sie müssen auch die eigenen Regeln der sozialen Medien sowie die Datenschutzgrundverordnung einhalten.
Für Influencer gelten besondere Regeln. Es muss klar sein, für wen sie werben, vgl. § 9 des dänischen E-Commerce-Gesetzes, das für das Marketing im Internet gilt. Es reicht aus, wenn dies in der Anzeige erläutert wird oder sich aus dem Kontext ergibt, zum Beispiel wenn aus der Anzeige hervorgeht, für wen geworben wird.