B2C-Handel
Wenn ein Unternehmen Waren oder Dienstleistungen an Verbraucher („Business to Consumer” oder „B2C”) verkauft, sind zahlreiche Gesetze und Regeln zu beachten. Dies ist darauf zurückzuführen, dass der „schwache“ Verbraucher vor dem „starken“ Unternehmen geschützt werden muss. Es ist daher nicht möglich, eine Vereinbarung zu treffen, die die zwingenden Regeln zum Nachteil des Verbrauchers abändert.
Zu den Regeln, die insbesondere zu beachten sind, gehören die Bestimmungen der Verbraucherschutzrichtlinie, Regeln zum Datenschutz, zum Widerrufsrecht, zur Preispolitik und zum fairen Marketing.
Ein Beispiel, bei dem ein ausländisches Unternehmen vorsichtig sein sollte: Wenn eine Website in dänischer Sprache gestaltet ist und sich somit an einen dänischen Verbraucher richtet, kann sich der dänische Verbraucher auf das dänische Kaufrecht und die entsprechenden Rechte berufen. Ein dänischer Verbraucher hat zum Beispiel ein 14-tägiges Widerrufsrecht bei Online-Käufen.
B2B-Handel
Wenn ein Unternehmen Waren und Dienstleistungen ausschließlich an andere Unternehmen verkauft („Business to Business” oder „B2B”), ist die Menge an zu beachtenden Regeln und Gesetzen deutlich geringer. Unternehmen steht es in vielen Fällen frei, gesetzliche Regeln durch vertragliche Regeln abzuändern.