B2C-Handel mit Dänemark
Wenn ein Unternehmen Waren oder Dienstleistungen an dänische Verbraucher („Business to Consumer” oder ”B2C”) verkauft, sind zahlreiche Gesetze und Regeln zu beachten. Dies ist darauf zurückzuführen, dass der „schwache“ Verbraucher vor dem „starken“ Unternehmen geschützt werden soll. Es ist daher nicht möglich, eine Vereinbarung zu treffen, die die zwingenden Regeln zum Nachteil des Verbrauchers abändert.
Wichtige Regeln, die es zu beachten gilt, sind z.B. die Bestimmungen der Verbraucherschutzrichtlinie, Regeln zum Datenschutz, zum Widerrufsrecht, zur Preispolitik und zum fairen Marketing.
B2B-Handel mit Dänemark
Besonderes zur Cookie-Politik in Dänemark
Werden Cookies auf der auf den dänischen Mark gerichteten Website verwendet, besteht eine Pflicht zur Information der Benutzer der Website. Die dänische Gesetzgebung verlangt darüber hinaus, dass der dänische Besucher einer Website seine ausdrückliche Zustimmung zur Verwendung von Cookies geben muss.
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