Online­handel und Web­shop für den dänischen Markt

In Dänemark ist der Einkauf via Webshops und die Bestellung via Websites weit verbreitet. Ein ausländischer Anbieter auf dem dänischen Markt muss unterschiedliche Regeln beachten, die davon abhängig sind, ob die Werbung und das Angebot auf der Website an einen dänischen Verbraucher oder an ein dänisches Unternehmen gerichtet sind.

B2C-Handel mit Dänemark

Wenn ein Unternehmen Waren oder Dienstleistungen an dänische Verbraucher („Business to Consumer” oder ”B2C”) verkauft, sind zahlreiche Gesetze und Regeln zu beachten. Dies ist darauf zurückzuführen, dass der „schwache“ Verbraucher vor dem „starken“ Unternehmen geschützt werden soll. Es ist daher nicht möglich, eine Vereinbarung zu treffen, die die zwingenden Regeln zum Nachteil des Verbrauchers abändert. 

Wichtige Regeln, die es zu beachten gilt, sind z.B. die Bestimmungen der Verbraucherschutzrichtlinie, Regeln zum Datenschutz, zum Widerrufsrecht, zur Preispolitik und zum fairen Marketing. 

B2B-Handel mit Dänemark

Wenn ein Unternehmen Waren und Dienstleistungen ausschließlich an dänische Unternehmen verkauft (”Business to Business” oder ”B2B”), gibt es eine deutlich weniger zu beachtenden Regeln und Gesetze. Zwischen deutschen und dänischen Unternehmen kann in vielen Fällen frei vereinbart werden, gesetzliche Regeln durch vertragliche Regeln zu ersetzen.

Besonderes zur Cookie-Politik in Dänemark

Werden Cookies auf der auf den dänischen Mark gerichteten Website verwendet, besteht eine Pflicht zur Information der Benutzer der Website. Die dänische Gesetzgebung verlangt darüber hinaus, dass der dänische Besucher einer Website seine ausdrückliche Zustimmung zur Verwendung von Cookies geben muss. 

Es gibt zwei Möglichkeiten, sich diese Zustimmung des dänischen Nutzers zu sichern: 

Erste Möglichkeit

Beim Aufrufen der Website öffnet sich ein Pop-Up-Feld. Der Benutzer muss aktiv ein Kästchen anklicken, wodurch er bestätigt, dass er der Verwendung von Cookies zustimmt. Der Benutzer kann die Seite nicht ansehen, ohne vorher das Zustimmungskästchen angeklickt zu haben.

Zweite Möglichkeit

Beim Aufrufen der Website öffnet sich ein Pop-Up-Feld, welches den Benutzer über die Verwendung von Cookies informiert. Der Benutzer hat die Möglichkeit, z.B. auf „OK“ oder „Weiter“ zu klicken, und gibt dadurch sein Einverständnis. Wenn der Benutzer das Pop-Up-Feld ignoriert und weitere Inhalte auf der Website ansieht, gibt er dadurch stillschweigend sein Einverständnis zur Verwendung von Cookies. 
Die meisten dänischen Websites verwenden das zweite Modell. Ein Beispiel für die Formulierung einer solchen Einverständniserklärung wäre:  „Denne hjemmeside anvender cookies til statistik af brugernes besøg og navigering på siden. Ved at fortsætte på siden accepterer du brugen af cookies. Læs mere om cookies her.”  (Diese Website enthält Cookies zur statistischen Erfassung des Besuchs und der Navigation auf der Seite durch Benutzer. Durch die fortgesetzte Benutzung der Seite wird der Anwendung der Cookies zugestimmt. Mehr über Cookies hier.)  Es muss also sichergestellt sein, dass keine Cookies verwendet werden, bevor der Benutzer sein Einverständnis dazu erteilt hat. 

Was wir für Sie tun können.

advores bietet zu einem Festpreis einen „ONLINE-CHECK“ der Website an, durch den überprüft wird, ob die Website oder der Webshop alle dänischen rechtlichen Erfordernisse erfüllt. Darüber hinaus erstellt advores die notwendigen Formulierungen einer Cookie-Politik sowie der Einverständniserklärung.

Ihr Kontakt

Iben Skorstengaard, LL.M.

Advokat, Rechtsanwältin

Cecilia Mårtensson Vesløv

Advokat

Dr. Claas Thöle

Rechtsanwalt, Advokat, Partner
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht

Peter Broen

Advokat (H), Partner

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