Ein „Joint Venture“ sollte alle wichtigen Punkte im Rahmen eines Gesellschaftsvertrags regeln, einschließlich der Anstoßfinanzierung, der zukünftigen Finanzierung, der Managementstrukturen, der Rechte am geistigen Eigentum, der Gewinnverteilung und der Auflösung der Gesellschaft. Für den Fall, dass das „Joint Venture“ als Aktiengesellschaft oder Gesellschaft mit beschränkter Haftung errichtet wird, fällt es unter die entsprechenden gesellschaftsrechtlichen Regelungen dieser Gesellschaftsformen, siehe Gesellschaft mit beschränkter Haftung und Aktiengesellschaft.
Die rechtlichen Regelungen sind oft kompliziert, ihre Kenntnis ist aber eine notwendige Voraussetzung für eine gute Zusammenarbeit und (gegebenenfalls) Beendigung der Zusammenarbeit.