Irreführende Umweltwerbung in Dänemark
Wie kann man Greenwashing erkennen?
Greenwashing erkennt man durch die Verwendung von vage Umweltangaben, die nicht dokumentiert sind. Unternehmen können z.B. umweltfreundliche Schlagworte wie „grün“, „nachhaltig“ oder „biologisch“ verwenden. Wenn diese Schlagwörter benutzt werden, ohne zu belegen, wie umweltfreundlich die Produkte oder Dienstleistungen eigentlich sind, handelt es sich um Greenwashing.
Manipulierte oder irreführende Bilder
Auch Bilder oder Grafiken, welche den Eindruck erwecken, ein Produkt sei umweltfreundlicher, als es ist, können Greenwashing darstellen. Beispielsweise die Verwendung eines Solarpanels auf der Verpackung eines Produkts, welches nichts mit erneuerbaren Energien zu tun hat. Diese Bilder erwecken einen anderen Eindruck für den Verbraucher.
Andere Beispiele auf Greenwashing
- Verschönung oder Verzerrung: Wenn Umweltvorteile der Produkte oder der Dienstleistungen verschönt oder verzerrt werden. Dazu können Behauptungen wie zum Beispiel ,,über 100 % Nachhaltigkeit“, die nicht belegt sind, gehören.
- Ignorieren anderer Umweltaspekte: Wenn Unternehmen versuchen, den Blick von ihren tatsächlichen Umweltauswirkungen abzulenken, indem sie sich auf eine weniger bedeutende Umweltmaßnahme konzentrieren. Dies kann als eine Form der Ablenkung angesehen werden.
- Mangelnde Transparenz: Wenn ein Unternehmen keine ausreichenden Informationen über seine Umweltpraktiken bereitstellt oder sich weigert, Daten über seine Umweltauswirkungen weiterzugeben, kann dies den Verdacht des Greenwashings aufkommen lassen.
Greenwashing in Dänemark: Die Rechtsfolgen und die Rolle des Verbraucher-Ombudsmanns
Greenwashing ist auf dem heutigen Verbrauchermarkt zu einem wichtigen Thema geworden, denn viele Verbraucher legen Wert auf Nachhaltigkeit und Umweltfreundlichkeit. Um Greenwashing zu bekämpfen, haben viele Länder und Behörden Regeln und Leitlinien zur Regulierung des Greenwashings eingeführt, die vorschreiben, dass Angaben zur ökologischen Nachhaltigkeit korrekt, fundiert und klar verständlich sein müssen.
Eine EU-Richtlinie, die die Produktkennzeichnung verbessert und irreführende Umweltaussagen verbietet, ist neu in Kraft getreten. Die Vorschriften sollen vor allem die Kennzeichnung von Produkten klarer und vertrauenswürdiger machen und Verbraucherinnen und Verbraucher vor irreführender Werbung schützen. In Dänemark wurde die EU-Richtlinie in das dänische Gesetz über Marketingpraktiken einbezogen.
Der Verbraucher-Ombudsmann
In Dänemark überwacht der Verbraucher-Ombudsmann, ob die Unternehmen die Regeln des dänischen Gesetzes über Marketingpraktiken einhalten. Der Verbraucher-Ombudsmann ist eine unabhängige Behörde, die durch Überwachung der Einhaltung des Marketingsrechts für die Interessen der Verbraucher sorgt. In den letzten Jahren hat der Verbraucher-Ombudsmann mehr Mittel erhalten und kann so gegen Unternehmen vorgehen, die sich als „grün“ und „nachhaltig“ vermarkten.
Buβgeld für Greenwashing
In der früheren Praxis riskierten die Unternehmen bei einem Verstoß gegen das Gesetz über Marketingpraktiken oft eine Geldstrafe in Höhe von 10.000 DKK. Dies ist nun nicht mehr der Fall. Im Jahr 2022 wurde das Bußgeldniveau des dänischen Gesetzes über Marketingpraktiken so hingegen verändert, sodass das Bußgeld als Prozentsatz des Umsatzes des Unternehmens bemessen wird.
Unsere Kompetenz:
Rechtsanwältin Cecilia Vesløv verfügt über langjährige Erfahrung in der Beratung und Unterstützung von Unternehmen bei der Einhaltung der Vorschriften. Wenn Sie Zweifel haben, ob Ihre Produkte, Werbekampagnen oder sonstige Aussagen im Rahmen der Gesetzgebung liegen, oder wenn Sie eine Aufforderung des Verbraucher-Ombudsmanns erhalten haben, rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns, um mehr darüber zu erfahren, wie wir Ihnen helfen können.
Mehr wissen über die dänischen Marketingvorschriften?
Sie können auch diesen Artikel lesen, um weitere Informationen zu den Marketingregeln in Dänemark zu erhalten.