Kündigung eines Arbeitnehmers in Dänemark
In Dänemark hat man das Ziel, den Arbeitsmarkt flexibel zu gestalten. Eine Besonderheit des dänischen Arbeitsmarkts ist deshalb, dass Kündigungen grundlegend ohne weiteres vorgenommen werden können. Es gibt keinen Kündigungsschutz wie nach deutschem Recht, sondern nur Kündigungsfristen, die eingehalten werden müssen.
Entsendung von Arbeitnehmern nach Dänemark
Bei der Entsendung von Arbeitnehmern sind sowohl die Regelungen bezüglich der Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis, das Erfordernis der Registrierung durch den Arbeitgeber sowie unterschiedliche andere Vorschriften zu beachten.
Einstellung von dänischen Angestellten
Im Folgenden werden die Grundsätze bei der Einstellung von Angestellten auf dem dänischen Arbeitsmarkt erläutert. Bei der Beschäftigung von Angestellten ist zu beachten, ob der Angestellte vom dänische Angestelltengesetz oder von einem Tarifvertrag umfasst ist.
Der dänische Arbeitsmarkt
Der dänische Arbeitsmarkt ist einer der am wenigsten öffentlich-rechtlich regulierten innerhalb der EU. Dafür ist der Einfluss dänischer Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände beträchtlich. Nach dem bewährten „dänischen Modell“ handeln die Tarifvertragsparteien im Rahmen von Tarifvereinbarungen miteinander angemessene Gehälter und Arbeitsbedingungen aus und überwachen anschließend deren Einhaltung.
Altersvorsorge und Pension in Dänemark
In Dänemark erhält jeder Rentner, der mindestens 30 Jahre in Dänemark gewohnt hat, die staatliche Altersrente, die durch Steuern finanziert wird. Im Folgenden können Sie sich über die verschiedenen dänischen Rentenversicherungen informieren.
Unternehmensbesteuerung
Gewerbliche Tätigkeiten in Dänemark unterliegen der Unternehmensbesteuerung, wenn durch die Tätigkeit in Dänemark eine steuerliche „Betriebsstätte“ gegründet wird. Auch ohne die Gründung einer Betriebsstätte kann bei Arbeitnehmerüberlassung eine Besteuerung in Dänemark in Frage kommen.
Einkommenssteuer in Dänemark
Die Einkommenssteuer in Dänemark setzt sich aus lokalen und staatlichen Komponenten zusammen und ist progressiv aufgebaut. Die Höhe der Einkommenssteuer variiert wegen der unterschiedlichen örtlichen Steuersätze von Gemeinde zu Gemeinde.
Doppelbesteuerung
Zwischen Deutschland und Dänemark sowie zwischen Österreich und Dänemark gibt es Doppelbesteuerungsabkommen. Die Abkommen verhindern die doppelte Besteuerung von Einkommen und Vermögen in beiden Ländern (Dänemark und Deutschland, bzw. Dänemark und Österreich) und ermöglichen eine Aufteilung der Steuern auf beide Staaten.
Besteuerung bei Arbeitnehmerüberlassung
Dänemark hat eine ungewöhnliche Regelung für entsandte Arbeitnehmer ausländischer Unternehmen, die für in Dänemark ansässige Unternehmen Tätigkeiten ausführen. In vielen Fällen betrachten die dänischen Behörden diese Entsendung als „Arbeitnehmerüberlassung“ mit der Folge, dass in Dänemark eine Steuerpflicht entsteht, obwohl gar keine Betriebsstätte im Sinne des Doppelbesteuerungsabkommens vorliegt.
Das besitzlose Registerpfandrecht in Dänemark
Die dänischen Regelungen zu Sicherungsrechten wie Eigentumsvorbehalt, Forderungsabtretung und Unternehmenspfand unterscheiden sich wesentlich von den deutschen Regeln. Im Gegensatz zum deutschen Recht kennt das dänische Recht dafür ein besitzlose Registerpfandrechte. Eins dieser Registerpfandrecht ist das dänische Unternehmenspfand, welches in seiner Funktion einer deutschen Sicherungsübereignung entspricht.