Kündigung eines Arbeitnehmers in Dänemark

In Dänemark hat man das Ziel, den Arbeitsmarkt flexibel zu gestalten. Eine Besonderheit des dänischen Arbeitsmarkts ist deshalb, dass Kündigungen grundlegend ohne weiteres vorgenommen werden können. Es gibt keinen Kündigungs­schutz wie nach deutschem Recht, sondern nur Kündigungs­fristen, die eingehalten werden müssen.

Entsendung von Arbeitnehmern nach Dänemark

Bei der Entsendung von Arbeitnehmern sind sowohl die Regelungen bezüglich der Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis, das Erfordernis der Registrierung durch den Arbeitgeber sowie unterschiedliche andere Vorschriften zu beachten.

Einstellung von dänischen Angestellten

Im Folgenden werden die Grundsätze bei der Einstellung von Angestellten auf dem dänischen Arbeitsmarkt erläutert. Bei der Beschäftigung von Angestellten ist zu beachten, ob der Angestellte vom dänische Angestellten­gesetz oder von einem Tarifvertrag umfasst ist.

Der dänische Arbeitsmarkt

Der dänische Arbeitsmarkt ist einer der am wenigsten öffentlich-rechtlich regulierten innerhalb der EU. Dafür ist der Einfluss dänischer Gewerkschaften und Arbeitgeber­verbände beträchtlich. Nach dem bewährten „dänischen Modell“ handeln die Tarif­vertrags­parteien im Rahmen von Tarif­vereinbarungen miteinander angemessene Gehälter und Arbeits­bedingungen aus und überwachen anschließend deren Einhaltung.

Altersvorsorge und Pension in Dänemark

In Dänemark erhält jeder Rentner, der mindestens 30 Jahre in Dänemark gewohnt hat, die staatliche Altersrente, die durch Steuern finanziert wird. Im Folgenden können Sie sich über die verschiedenen dänischen Renten­versicherungen informieren.

Unternehmens­besteuerung

Gewerbliche Tätigkeiten in Dänemark unterliegen der Unternehmens­besteuerung, wenn durch die Tätigkeit in Dänemark eine steuerliche „Betriebsstätte“ gegründet wird. Auch ohne die Gründung einer Betriebsstätte kann bei Arbeitnehmer­überlassung eine Besteuerung in Dänemark in Frage kommen.

Einkommens­steuer in Dänemark

Die Einkommens­steuer in Dänemark setzt sich aus lokalen und staatlichen Komponenten zusammen und ist progressiv aufgebaut. Die Höhe der Einkommens­steuer variiert wegen der unterschiedlichen örtlichen Steuersätze von Gemeinde zu Gemeinde. 

Doppel­besteuerung

Zwischen Deutschland und Dänemark sowie zwischen Österreich und Dänemark gibt es Doppel­besteuerungs­abkommen. Die Abkommen verhindern die doppelte Besteuerung von Einkommen und Vermögen in beiden Ländern (Dänemark und Deutschland, bzw. Dänemark und Österreich) und ermöglichen eine Aufteilung der Steuern auf beide Staaten.

Besteuerung bei Arbeit­nehmer­überlassung

Dänemark hat eine ungewöhnliche Regelung für entsandte Arbeitnehmer ausländischer Unternehmen, die für in Dänemark ansässige Unternehmen Tätigkeiten ausführen. In vielen Fällen betrachten die dänischen Behörden diese Entsendung als „Arbeitnehmer­überlassung“ mit der Folge, dass in Dänemark eine Steuerpflicht entsteht, obwohl gar keine Betriebsstätte im Sinne des Doppel­besteuerungs­abkommens vorliegt.

Das besitzlose Register­pfand­recht in Dänemark

Die dänischen Regelungen zu Sicherungs­rechten wie Eigentums­vorbehalt, Forderungs­abtretung und Unternehmens­pfand unterscheiden sich wesentlich von den deutschen Regeln. Im Gegensatz zum deutschen Recht kennt das dänische Recht dafür ein besitzlose Register­pfandrechte. Eins dieser Register­pfandrecht ist das dänische Unternehmens­pfand, welches in seiner Funktion einer deutschen Sicherungs­übereignung entspricht.