Der gesamte Höchststeuersatz beträgt derzeit 53 %. Sozialabgaben sind, mit Ausnahme des sogenannten Arbeitsmarktbeitrags von 8 %, durch die oben genannten Steuern abgedeckt.
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Sonderregelung Forscher und hoch dotierte Mitarbeiter
Für ausländische Führungskräfte bzw. Experten kann für die Dauer von höchstens 7 Jahre ein reduzierter Einkommenssteuersatz von 27 % beantragt werden. Dieser vorteilhafte Steuersatz setzt ein gewisses Mindest-Bruttogehalt voraus. Nach Ablauf der Frist kommt der reguläre Einkommenssteuersatz zur Anwendung.