Einkommens­steuer in Dänemark

Die Einkommens­steuer in Dänemark setzt sich aus lokalen und staatlichen Komponenten zusammen und ist progressiv aufgebaut. Die Höhe der Einkommens­steuer variiert wegen der unterschiedlichen örtlichen Steuersätze von Gemeinde zu Gemeinde. 

Der gesamte Höchststeuersatz beträgt derzeit 53 %. Sozialabgaben sind, mit Ausnahme des sogenannten Arbeitsmarktbeitrags von 8 %, durch die oben genannten Steuern abgedeckt.

Weitere Informationen zum Thema Besteuerung bei Arbeitnehmerüberlassung finden Sie hier.

Sonderregelung Forscher und hoch dotierte Mitarbeiter

Für ausländische Führungskräfte bzw. Experten kann für die Dauer von höchstens 7 Jahre ein reduzierter Einkommenssteuersatz von 27 % beantragt werden. Dieser vorteilhafte Steuersatz setzt ein gewisses Mindest-Bruttogehalt voraus. Nach Ablauf der Frist kommt der reguläre Einkommenssteuersatz zur Anwendung. 

Was wir für Sie tun können.

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Stefan Reinel

Rechtsanwalt, Advokat, Partner
Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht

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