Betriebsstätte
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Grundlegendes über die Unternehmensbesteuerung
Eine Unternehmensbesteuerung in Dänemark wird vorgenommen, wenn eine Aktivität durch eine feste Betriebsstätte oder durch eine dänische Tochtergesellschaft ausgeübt wird.
Dänemark kennt keine Gewerbesteuern. Die generelle Unternehmenssteuer ist eine staatliche Steuer, die seit 2016 22 % des Unternehmensgewinns beträgt.
Informationen zur Entwicklung des Unternehmensbesteuerung in Dänemark und OECD-Länder hier.
Für die Zulässigkeit von Steuerabzügen gilt eine Sonderregelung zur Verhinderung von Schwarzzahlungen. Für Rechnungen ab DKK 8.000, die mit Bargeld oder mit Scheck bezahlt werden, wird nur dann ein Steuerabzug gewährt, wenn die Zahlung der Steuerbehörde „Skat“ auf ihrer Website elektronisch gemeldet worden ist.
Auf der Website der Steuerbehörde gibt es einige relevante Broschüren über Steuerfragen in deutscher Sprache.
Auf Englisch ist das Informationsangebot umfassender.