Doppelbesteuerung
Zwischen Deutschland und Dänemark sowie zwischen Österreich und Dänemark gibt es Doppelbesteuerungsabkommen. Die Abkommen verhindern die doppelte Besteuerung von Einkommen und Vermögen in beiden Ländern (Dänemark und Deutschland, bzw. Dänemark und Österreich) und ermöglichen eine Aufteilung der Steuern auf beide Staaten.
Besteuerung bei Arbeitnehmerüberlassung
Dänemark hat eine ungewöhnliche Regelung für entsandte Arbeitnehmer ausländischer Unternehmen, die für in Dänemark ansässige Unternehmen Tätigkeiten ausführen. In vielen Fällen betrachten die dänischen Behörden diese Entsendung als „Arbeitnehmerüberlassung“ mit der Folge, dass in Dänemark eine Steuerpflicht entsteht, obwohl gar keine Betriebsstätte im Sinne des Doppelbesteuerungsabkommens vorliegt.
Das besitzlose Registerpfandrecht in Dänemark
Die dänischen Regelungen zu Sicherungsrechten wie Eigentumsvorbehalt, Forderungsabtretung und Unternehmenspfand unterscheiden sich wesentlich von den deutschen Regeln. Im Gegensatz zum deutschen Recht kennt das dänische Recht dafür ein besitzlose Registerpfandrechte. Eins dieser Registerpfandrecht ist das dänische Unternehmenspfand, welches in seiner Funktion einer deutschen Sicherungsübereignung entspricht.
Der dänische Konsignationsvertrag
Die dänischen Regelungen zu Sicherungsrechten wie Eigentumsvorbehalt, Forderungsabtretung und Unternehmenspfand unterscheiden sich wesentlich von den deutschen Regeln. Der dänische Konsignationsvertrag ist die einzige Möglichkeit einen deutschen Eigentumsvorbehalt in Dänemark konkursfest abzusichern.
Deutscher Eigentumsvorbehalt in Dänemark
Die dänischen Regelungen zu Sicherungsrechten wie Eigentumsvorbehalt, Forderungsabtretung und Unternehmenspfand unterscheiden sich wesentlich von den deutschen Regeln. Dies gilt insbesondere für den in Dänemark in der Regel nicht durchzusetzenden deutschen Eigentumsvorbehalt.
Kundenanalyse von Kunden in Dänemark
Bevor Verträge mit einem neuen dänischen Geschäftspartner geschlossen werden, sollte eine Prüfung des potenziellen neuen Geschäftspartners in Dänemark durchgeführt werden. Ein Blick auf die Website, die Visitenkarte und die Werbebroschüren reicht nicht aus. Gesellschaftsform, Vertretungsberechtigungen sowie die dänischen Jahresabschlüsse des Vertragspartners sollten vorab geprüft werden.
Onlinehandel und Webshop für den dänischen Markt
In Dänemark ist der Einkauf via Webshops und die Bestellung via Websites weit verbreitet. Ein ausländischer Anbieter auf dem dänischen Markt muss unterschiedliche Regeln beachten, die davon abhängig sind, ob die Werbung und das Angebot auf der Website an einen dänischen Verbraucher oder an ein dänisches Unternehmen gerichtet sind.