Kündigung eines Arbeitnehmers in Dänemark

In Dänemark besteht das Ziel, den Arbeitsmarkt flexibel zu gestalten, was sich in der Möglichkeit widerspiegelt, Kündigungen ohne erhebliche Einschränkungen vorzunehmen. Im Gegensatz zu Deutschland existiert in Dänemark kein Kündigungsschutz; stattdessen gelten klare Kündigungsfristen, die eingehalten werden müssen.

Urlaub nach dänischem Recht

Während ihrer Anstellung erhalten Arbeitnehmer in Dänemark 2,08 Urlaubstage im Monat und haben bei bereits verdienten Urlaubstagen Anspruch auf Urlaub mit vollem Gehalt. Dazu steht dem Angestellten, auf den das dänische Angestelltengesetz Anwendung findet, eine Urlaubszulage von 1 % seines Vorjahresgehalts zu. Die Urlaubszulage von Angestellten, die von einem Tarifvertrag umfasst sind, wird im jeweiligen Tarifvertrag festgelegt.

Einstellung von dänischen Angestellten

Im Folgenden werden die Grundsätze bei der Einstellung von Angestellten auf dem dänischen Arbeitsmarkt erläutert. Bei der Beschäftigung von Angestellten ist zu beachten, ob der Angestellte vom dänische Angestellten­gesetz oder von einem Tarifvertrag umfasst ist.

Online-Schulung zum dänischen und EU-Arbeitsrecht

Unsere Online-Schulungen bieten eine umfassende Einführung in die wichtigsten arbeitsrechtlichen Vorschriften in Dänemark und der EU und sind auf deutsche und internationale Unternehmen ausgerichtet, die Mitarbeiter in Dänemark beschäftigen oder Mitarbeiter nach Dänemark entsenden. Unsere Online-Schulungen sind besonders relevant für ausländische Führungskräfte, HR-Mitarbeiter, Berater und andere Mitarbeiter/innen, die ein besseres Verständnis der dänischen arbeitsrechtlichen Vorschriften und des dänischen Arbeitsmarkts erhalten möchten

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (ApS) in Dänemark

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (ApS) ist die beliebteste Gesellschafts­form in Dänemark. Das Gründungs­verfahren ist weitgehend vergleichbar mit dem Gründungs­verfahren einer dänischen Aktien­gesellschaft (A/S), unterscheidet sich jedoch hiervon in einigen Punkten.

Regeln zum Arbeitsumfeld in Dänemark

Auf dem dänischen Arbeitsmarkt ist ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld vorgeschrieben. Die Bestimmungen über das Arbeitsumfeld enthält das dänische Arbeitsschutzgesetz (Arbejdsmiljøloven), in dem ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld definiert ist. Darüber hinaus sieht das Gesetz Sanktionen bei Nichteinhaltung der Bestimmungen vor. Hier können Sie mehr über das Gesetz erfahren: Bekendtgørelse af lov om arbejdsmiljø – Arbejdstilsynet. Zu dem sicheren und gesunden Arbeitsumfeld gehören laut Definition durch das Gesetz der Schutz vor Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie vor gesundheitsschädigenden Folgen der Arbeit, die Anwendung einer ergonomischen Einrichtung des Arbeitsplatzes und die Sicherstellung des psychischen Wohlbefindens am Arbeitsplatz. Das dänische Arbeitsschutzgesetz enthält Bestimmungen, die alle am Arbeitsplatz beteiligten Personen betreffen. Im Folgenden werden nur die Pflichten, die dem Arbeitsgeber obliegen, beschrieben, insbesondere in der Bauindustrie.

Urlaubsregelung für Angestellte in Dänemark

In Dänemark gibt es nicht so viele Feiertage wie in Deutschland. Gesetzliche Feiertage sind in dem dänischen Feiertagsgesetz geregelt und beinhalten den ersten Tag des Jahres (1. Januar), Gründonnerstag, Karfreitag, Ostersonntag, Ostermontag, Christi Himmelfahrt, Pfingstsonntag, Pfingstmontag und den ersten und zweite Weihnachtstag (25. und 26. Dezember). Zu diesen Feiertagen kann es auch zusätzlichen Feiertagen geben, z.B. den dänischen Verfassungstag (5. Juni), Heilig Abend (24. Dezember) oder Silvester (31. Dezember), aber das ist abhängig von der Gewerkschaft oder der Firma, da diese Tagen keine gesetzlichen Feiertagen sind. Dafür haben dänische Angestellte aber mehr bezahlten Urlaub als in Deutschland. In Dänemark bekommen Arbeitnehmer fünf Wochen Urlaub pro Jahr

Mutterschutz und Elternzeit in Dänemark

In Dänemark wurden Mutterschutz und Elternzeit im Barselsloven (Elternzeitgesetz) kürzlich neu geregelt. Für Eltern von Kindern, die am oder nach dem 2. August 2022 geboren wurden, gelten nun folgende Regelungen