Urlaubsregelung für Angestellte in Dänemark

In Dänemark gibt es nicht so viele Feiertage wie in Deutschland. Gesetzliche Feiertage sind in dem dänischen Feiertagsgesetz geregelt und beinhalten den ersten Tag des Jahres (1. Januar), Gründonnerstag, Karfreitag, Ostersonntag, Ostermontag, Christi Himmelfahrt, Pfingstsonntag, Pfingstmontag und den ersten und zweite Weihnachtstag (25. und 26. Dezember). Zu diesen Feiertagen kann es auch zusätzlichen Feiertagen geben, z.B. den dänischen Verfassungstag (5. Juni), Heilig Abend (24. Dezember) oder Silvester (31. Dezember), aber das ist abhängig von der Gewerkschaft oder der Firma, da diese Tagen keine gesetzlichen Feiertagen sind. Dafür haben dänische Angestellte aber mehr bezahlten Urlaub als in Deutschland. In Dänemark bekommen Arbeitnehmer fünf Wochen Urlaub pro Jahr.

Urlaubsregelung für Angestellte in Dänemark

In Dänemark wird zwischen dem „Erwerbsjahr“ und dem „Urlaubsjahr“ unterschieden. 

Das Erwerbsjahr läuft vom 1. September bis zum 31. August des nächsten Jahres (insg. 12 Monate) und bezeichnet den Zeitraum, in dem der Urlaubsanspruch erworben wird. Ein in Vollzeit beschäftigter Angestellter erwirbt 2,08 Urlaubstage pro Monat, also fünf Wochen pro Jahr

Der Urlaubsanspruch kann in dem als Urlaubsjahr bezeichneten Zeitraum vom 1. September bis zum 31. Dezember des nächsten Jahres (insg. 16 Monate) geltend gemacht werden. Anschließend verfällt er. Dies gilt zumindest für die ersten 20 Urlaubstage. Die fünfte Urlaubswoche kann auf das nächste Urlaubsjahr übertragen oder ausgezahlt werden.

Sommerurlaub und Resturlaub

Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollen sich grundsätzlich über den Urlaubszeitpunkt einigen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Arbeitnehmer nach dem neuen Urlaubsgesetz einen Anspruch darauf hat, drei der fünf Wochen seines erworbenen Urlaubs vor dem 31. August zu nehmen (Haupturlaub). Kann der Arbeitgeber den Wünschen des Arbeitnehmers in Bezug auf den Urlaubzeitpunkt aus legitimem Grund nicht nachkommen, muss er diesen festlegen und dem Arbeitnehmer mitteilen. Die Ankündigungsfrist für den Haupturlaub beträgt drei Monate. Der Rest des Urlaubs kann unter Einhaltung einer Frist von einem Monat mitgeteilt werden.

Urlaub im Voraus

Soweit der Arbeitnehmer den Urlaub rechtzeitig plant bzw. mit seinem Arbeitgeber abspricht, kann er die erworbenen Urlaubstage grundsätzlich sofort in Anspruch nehmen. Darüber hinaus kann er möglicherweise sogar Urlaubstage im Voraus erhalten, wenn er vor Antritt eines Urlaubs noch nicht genügend Urlaubsanspruch erworben hat. Voraussetzung hierfür ist zunächst, dass eine entsprechende Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer getroffen wurde. Darüber hinaus muss der Urlaub innerhalb des Urlaubsjahres genommen werden, für welches noch Urlaubsansprüche zu erwerben sind. Letztlich ist der im Voraus gewährte Urlaub auf den vom Arbeitnehmer später erworbenen Urlaub anzurechnen. Kündigt der Arbeitnehmer vor Erwerb der im Voraus genommenen Urlaubstage, kann der Arbeitgeber ausstehendes Gehalt und Urlaubsvergütung einbehalten.

Auszahlung von Urlaubsansprüchen und Meldepflicht des Arbeitsgebers

Für den Fall, dass die Auszahlung nicht geltend gemachter Urlaubsansprüche begehrt wird, gibt es ein spezielles Formular, welches vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer zwischen dem 01. September und 31. Dezember auszufüllen ist. Diesbezüglich trifft den Arbeitgeber eine Meldepflicht. Er hat das von seinen Angestellten nicht in Anspruch genommene Urlaubsgeld jährlich der Urlaubskasse des Arbeitsmarktes (AFF) zu melden und an diese auszuzahlen (virk.dk). Die Meldepflicht gilt auch dann, wenn das gesamte Urlaubsgeld durch Angestellte beansprucht bzw. an diese ausgezahlt wurde. 

Ersatzurlaub wegen Krankenheit

Erkrankt der Arbeitnehmer zu dem Zeitpunkt, zu dem er seinen Urlaub antreten sollte, hat er Anspruch auf einen Ersatzurlaub. Ersatzurlaub bedeutet, dass der Urlaub verschoben wird. Der Zeitpunkt, zu dem dieser Anspruch in Kraft tritt, hängt davon ab, wann der Arbeitnehmer erkrankt. Erkrankt der Arbeitnehmer vor dem Urlaub, kann der Urlaub nicht genommen werden und der Arbeitnehmer hat sofort Anspruch auf Ersatzurlaub. Erkrankt der Arbeitnehmer während des Urlaubs, gilt eine Wartezeit von 5 Tagen. Danach wird der Anspruch auf Ersatzurlaub ausgelöst. Die 5 Wartetage müssen jedoch nicht aufeinander folgen. Erkrankt der Arbeitnehmer beispielsweise während eines Urlaubs zwei Tage lang, löst dies keinen Anspruch auf einen Ersatzurlaub aus. Erkrankt der Arbeitnehmer jedoch während seines nächsten Urlaubs im selben Urlaubsjahr erneut und beläuft sich die Zahl der Krankheitstage während des Urlaubs des Arbeitnehmers im selben Urlaubsjahr auf fünf oder mehr Tage, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf einen Ersatzurlaub.

Krankmeldung und Erholung

Voraussetzung für den Anspruch auf Ersatzurlaub ist jedoch, dass die Krankheit dem Arbeitgeber gemeldet wird. Der Arbeitgeber hat das Recht, ein ärztliches Attest zu verlangen. Ob der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer dafür aufkommen muss, hängt davon ab, wann der Arbeitnehmer erkrankt. Erkrankt der Arbeitnehmer vor dem Urlaub, muss der Arbeitgeber die Kosten für das ärztliche Attest übernehmen. Erkrankt der Arbeitnehmer jedoch während des Urlaubs, muss der Arbeitnehmer die Kosten für das ärztliche Attest tragen.

Erholt sich der Arbeitnehmer vor dem Ende des geplanten Urlaubs, muss er sich wieder zur Arbeit melden. Der Arbeitnehmer muss dem Arbeitgeber mitteilen, ob er den Rest des geplanten Urlaubs nehmen möchte oder ob er den Rest des Urlaubs verschieben und stattdessen die Arbeit wieder aufnehmen möchte. Der Arbeitnehmer kann sich nur mit Zustimmung des Arbeitgebers dafür entscheiden, den gesamten geplanten Urlaub im Anschluss an die Erholungsmeldung zu nehmen.

Bei Kündigung oder Entlassung eines Arbeitsnehmer

Wenn ein Arbeitnehmer kündigt oder entlassen wird, muss sein angesammelter Urlaub abgegolten werden. Dieser wird in der Regel auf das Urlaubskontosystem des Arbeitgebers – in der Regel das FerieKonto – eingezahlt. Um die Urlaubsabgeltung in Anspruch zu nehmen, muss der Arbeitnehmer das Urlaubsgeld über borger.dk bestellen. Der Arbeitnehmer kann sich das Geld aber auch direkt auszahlen lassen, wenn er seinen Arbeitsplatz vor dem 31. Dezember, dem Ende des Urlaubszeitraums, verlässt. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass der Arbeitnehmer während des gleichen Urlaubszeitraums keine öffentlichen Leistungen erhalten hat.

Urlaub während der Kündigungsfrist

Der Urlaub kann auch während der Kündigungsfrist genommen werden, wobei der Arbeitgeber das Recht hat, darüber zu entscheiden. Das Recht entsteht aber nur, insofern der Urlaub in der Kündigungsfrist reinpasst. Wenn der Arbeitsnehmer z.B. 5 Wochen Urlaub erworben hat, und der Kündigungsfrist 1 Monat entspricht, kann der Arbeitsgeber ihn nicht zwingen, den ganzen Urlaub in der Kündigungsfrist zu nehmen. Wenn der Urlaub doch in der Kündigungsfrist reinpasst, und der Arbeitsgeber sich dafür entscheidet, dass der Arbeitnehmer seinen Urlaubsanspruch nach Kündigung aber vor Ende des Arbeitsverhältnisses nehmen muss, so muss er den Arbeitnehmer hierüber informieren. Die Frist für diese Mitteilung beträgt für den Haupturlaub 3 Monate und 1 Monat für den Resturlaub.

Was wir für Sie tun können.

advores bietet Hilfestellung bei der Erstellung von Anstellungsverträgen nach dänischem Recht einschließlich der erforderlichen Formulierungen zu Urlaub und Urlaubszulage an.

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Cecilia Mårtensson Vesløv

Advokat

Lars Kjellsson

Rechtsanwalt, Partner
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Stefan Reinel

Rechtsanwalt, Advokat, Partner
Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht

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