Krankheitsbedingter Arbeitsausfall in Dänemark

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In Dänemark gibt es einige Besonderheiten, die in Bezug auf krankheitsbedingte Arbeitsausfälle zu berücksichtigen sind.

Rechtsgrundlage bei Krankheit in Dänemark

Grundsätzlich sind alle für den Krankheitsfall eines Arbeitnehmers relevanten Punkte arbeitsvertraglich zu regeln. Der Arbeitsvertrag muss daher Regelungen darüber enthalten, wann und bei wem die Krankmeldung zu erfolgen hat bzw. wann ein ärztliches Attest vorzulegen ist. 

Bitte beachten Sie, dass in Dänemark der Arbeitgeber die Kosten für das ärztliche Attest des Arbeitnehmers zu übernehmen hat. Ein ärztliches Attest kostet etwa 500 DKK. In Dänemark dient ein ärztliches Attest nur dazu, die Krankheit zu dokumentieren und einen ersten Hinweis auf die Dauer des Krankenstands zu geben. 

In Dänemark kann auch eine sogenannte Möglichkeitsbescheinigung verlangt werden, wie im folgenden Abschnitt beschrieben.

Daneben sind aber auch einige andere, nicht vertraglich festgesetzte Punkte zu beachten.

Krankmeldung in Dänemark

Zunächst sind Arbeitnehmer im Krankheitsfall verpflichtet, ein Gespräch mit ihrem Arbeitgeber über den krankheitsbedingten Arbeitsausfall zu führen. Dieses Gespräch hat innerhalb der ersten vier Wochen der Abwesenheit zu erfolgen. Die Verweigerung der Teilnahme kann arbeitsrechtliche Konsequenzen haben. Das Gespräch kann am Arbeitsplatz oder, für den Fall, dass dem Arbeitnehmer ein persönliches Erscheinen nicht möglich ist, telefonisch stattfinden. Der Arbeitgeber darf nach der voraussichtlichen Dauer der Abwesenheit des Arbeitnehmers, nicht jedoch nach der Art der Erkrankung fragen.

Möglichkeitserklärung

Wenn seitens des Arbeitgebers Zweifel an der Dauer der Arbeits(un)fähigkeit bestehen, kann dieser außerdem vom krankgeschriebenen Arbeitnehmer eine Erklärung über die in seinem aktuellen Zustand bestehenden Arbeitsmöglichkeiten verlangen. Anhand dieser „Möglichkeitserklärung“, an welcher neben dem Arbeitgeber und dem krankgeschriebenen Arbeitnehmer gegebenenfalls auch der behandelnde Arzt zu beteiligen ist, soll festgestellt werden, welche Aufgaben trotz der Erkrankung von dem Arbeitnehmer wahrgenommen werden können. Im Idealfall kann auf diese Weise eine Weiterarbeit ermöglicht werden

Lohnfortzahlung und Krankengeld in Dänemark

Grundsätzlich erhält ein Arbeitnehmer im Krankheitsfall das volle Gehalt von seinem Arbeitgeber. Nach 30 Tagen krankheitsbedingtem Ausfall hat der Arbeitgeber regelmäßig einen Erstattungsanspruch gegenüber der Kommune, in der der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz hat. Unter der Voraussetzung, dass der betroffene Arbeitnehmer zum Zeitpunkt des Eintritts des Krankenstands seit mindestens 8 Wochen bei ihm beschäftigt ist, kann der Arbeitgeber bei der Kommune die Erstattung des Betrags beantragen, den der Arbeitnehmer an Krankengeld erhalten hätte, wenn ihm nicht sein Lohn weiterhin vom Arbeitgeber gezahlt worden wäre. 

In Dänemark haben Angestellte unabhängig von ihrer Betriebszugehörigkeit Anspruch auf die volle Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Bei weniger als 8 Wochen Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers gibt es keine Arbeitgeberfrist, und der Arbeitgeber kann die Rückerstattung des Krankengeldes ab dem ersten vollen Tag der Abwesenheit beantragen.

Sie sollten jedoch beachten, dass Sie die Kommune, in der der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz hat, innerhalb von 5 Wochen nach dem ersten Tag der Abwesenheit benachrichtigen müssen, um Anspruch auf Erstattung des Krankengeldes zu haben. Wenn Sie diese Frist verpassen, können Sie die Rückerstattung des Krankengeldes erst ab dem Zeitpunkt der Meldung der Abwesenheit erhalten.

Kündigungsschutz bei Krankheit in Dänemark

In der Regel ist Krankheit ein rechtmäßiger Abwesenheitsgrund. Dem Arbeitnehmer darf nicht allein aufgrund seiner Erkrankung gekündigt werden. Etwas anderes gilt nur für den Fall, dass diese vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde bzw. dass der Arbeitnehmer sie vor Arbeitsantritt arglistig verschwiegen hat. 

Für Angestellte ist es jedoch möglich, im Arbeitsvertrag eine kürzere Kündigungsfrist von einem Monat zu vereinbaren, wenn der Arbeitnehmer innerhalb der letzten 12 Monate insgesamt 120 Tage krank war. 

Die Kündigung muss jedoch zwischen dem 120. und 129. Tag liegen, um rechtmäßig zu sein. Es ist daher wichtig, dass der Arbeitgeber eine korrekte Zählung und Berechnung vorgenommen hat, um zu vermeiden, dass der Arbeitnehmer gegen die Kündigung Einspruch erhebt. Erweist sich der Einspruch des Arbeitnehmers, dass die Berechnung nicht korrekt ist, als zutreffend, hat dies zur Folge, dass der Arbeitnehmer Anspruch auf die volle Kündigungsfrist hat und eine Entschädigung wegen ungerechtfertigter Entlassung verlangen kann.

In Dänemark gibt es viele Besonderheiten und Fallgruben, wenn es um die Rückerstattung von Krankengeld und andere Regelungen im Krankheitsfall geht. 

Als Arbeitgeber müssen Sie im Fall von Kündigungen bei Krankheit eines Angestellten besonders aufmerksam sein. 

Die Anwälte und Anwältinnen von advores verfügen über langjährige Erfahrung in der Beratung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu ihren Pflichten und Rechten bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit.

Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie Fragen haben, und wir helfen Ihnen gerne weiter.  

Was wir für Sie tun können.

Erfahren Sie, was Sie bei krankheitsbedingtem Arbeitsausfall in Dänemark beachten müssen – von Krankmeldung bis Kündigungsschutz.

Ihr Kontakt

Cecilia Mårtensson Vesløv

Advokat, assoziierter Partner

Stefan Reinel

Rechtsanwalt, Advokat, Partner
Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht

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