Die Höhe der Maut ist abhängig:
• vom technischen Gewicht des Lastwagens,
• von der CO2-Emissionsklasse des Lastwagens (Emissionsklasse 1-5),
• von der Anzahl der gefahrenen Kilometer,
• und davon, ob in Umweltzonen gefahren wird.
Dänemark beendet gleichzeitig mit dem Inkrafttreten der Abgabe die Teilnahme an der bisherigen Straßenbenutzungsgebühr für LKW (Eurovignette).
In den ersten drei Monaten ab dem 1. Januar 2025 sind bereits 20.000 Bußgeldbescheide in Höhe von jeweils DKK 4.500 (EUR 600) erteilt worden – darunter ein Großteil an ausländische Fuhrunternehmer und Spediteure. Ab dem 1. Juli 2025 wird das Bußgeld voraussichtlich auf DKK 9.000 erhöht. Es scheint, dass die Regelung weder gut an die betroffenen deutschen Unternehmen kommuniziert wurde noch, dass sie fehlerfrei funktioniert.
Gerne prüfen wir ob ein Widerspruch gegen den Bussgeldbescheid eingelegt werden kann und dies sinnvoll ist. Hierzu benötigen wir im ersten Schritt eine Reihe von Informationen und Unterlagen. Sie können uns diese unverbindlich hier übermitteln.
Hintergrund für die Einführung der Maut, ist die beabsichtigte umweltfreundliche Umstellung des Straßenverkehrs. Geplant ist die Reduktion der CO2-Emissionen
– im Jahr 2025 um 300.000 Tonnen
– und im Jahr 2030 um 400.000 Tonnen.
Gleichzeitig sollen die sozioökonomischen Kosten, welche in Folge der Abnutzung der Infrastruktur, durch Unfälle, Lärmbelastung und Luftverschmutzung entstehen, besser abgedeckt werden.
Betroffene Lastwagen
Wie erwähnt gilt die Maut seit dem 1. Januar 2025 für Lastwagen ab 12 Tonnen. Ab dem 1. Januar 2027 soll die Maut auch für Lastwagen ab 3,5 Tonnen gelten.
Die betroffenen Straßen
Seit dem 1. Januar 2025 gilt die Maut für die meisten staatlichen Straßen / Autobahnen sowie eine Reihe von kommunalen Straßen (ca. 10.900 km). Ab dem 1. Januar 2028 soll die Maut für das gesamte öffentliche Verkehrsnetz in Dänemark gelten (ca. 75.000 km).
Höhe der Bußgelder
Ab dem 1. Juli 2025 werden die Bußgelder auf DKK 9.000 (EUR 1.200) pro Tag (24 Stunden) erhöht.
Die Höhe der Maut lässt sich im Einzelnen unter dem Link www.vejafgifter.dk/hvad-skal-jeg-betale berechnen.
Es gibt 3 Anbieter von satellitengesteuerten Mautboxen bzw. Handy Apps. zur Zahlung der Maut (Brobizz, Telepass, ØresundPay) siehe: www.vejafgifter.dk/se-hvem-du-kan-kontakte-om-gnss-udstyr.
Daneben kann vor jeder Fahrt ein „Einzelfahrschein“ gekauft werden, www.vejafgifter.dk/vejafgiftsbillet. Sollte die angegebene und geplante Fahrtroute geändert werden, muss dies spätestens 72 Stunden nach Beginn der Geltungsperiode der Fahrgenehmigung gemeldet werden, damit eine neue Berechnung der Abgabe vorgenommen werden kann.
Falls keine dänische Zahlkarte vorhanden ist, muss entweder mit Visa oder Mastercard bezahlt werden. Andere Zahlungsmöglichkeiten bestehen nicht.
Die Kontrolle wird über die automatische Erkennung von Fahrzeugkennzeichen an festen und mobilen Kontrollpunkten vorgenommen.
Ein Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid kann nur online eingelegt werden.
Die Unkenntnis der Regelung führt nicht zu einem erfolgreichen Widerspruch („Unkenntnis schützt vor Strafe nicht“). Es ist laut Gesetz nicht einmal eine Voraussetzung für die Strafe, dass ein Verstoß vorsätzlich oder fahrlässig vorgenommen wurde. Die Strafe ist „verschuldensunabhängig“. Dennoch gibt es in der Praxis bereits Erfahrungen mit Situationen, in denen eine Bestrafung nicht gerechtfertigt erscheint und Widerspruch eingelegt werden sollte, z. B.:
– Eine Box oder App verliert das GPS-Signal auf Grund von Signalfehlern.
– Die Box selbst fällt aus und leuchtet rot, es besteht allerdings keine Möglichkeit den Fehler zu beheben.