Welches Recht gilt beim Verkauf von Waren und Produkten nach Dänemark?

Eine im deutsch-dänischen Geschäftsleben oft übersehene Frage ist, welches Recht eigentlich auf das Vertrags­verhältnis mit dem dänischen Käufer Anwendung findet. Ob deutsches oder dänisches Recht Anwendung findet, ist u.a. ausschlag­gebend für Gewähr­leistungs­fragen, Reklamations­pflichten, Höhe von Schadens­ersatz­pflichten, Fragen der Verjährung von Ansprüchen etc.

Wie entscheidet sich, ob deutsches oder dänisches Recht gilt?

Selbstverständlich sollte die Frage, ob dänisches oder deutsches Recht Anwendung findet, am besten schon bei Vertragsabschluss geklärt sein. Wenn allgemeine Geschäftsbedingungen, die mit dem dänischen Partner vereinbart wurden, eine Rechtswahl des deutschen Rechts enthalten, gilt diese Rechtswahl in der Regel. Zur Vereinbarung von allgemeinen Geschäftsbedingungen mit dem dänischen Partner verweisen wir auf den Artikel Allgemeine Geschäftsbedingungen in Dänemark.

Allerdings bedeutet die Wahl des „deutschen Rechts“ nicht, dass das bürgerliche Gesetzbuch (BGB) gilt, es sei denn dies ist ausdrücklich vereinbart. Ansonsten gilt das sogenannte „UN-Kaufrecht“ (engl. „CISG“), das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf.

Dies gilt auch, wenn in der Vereinbarung zwischen dem deutschen Verkäufer und dem dänischen Käufer keine Rechtswahl vereinbart wurde.

Das „UN-Kaufrecht“ regelt die wichtigsten rechtlichen Fragen, die bei einem Warenkauf auftreten können, wie z.B. die Pflichten des Verkäufers hinsichtlich der Qualität und die pünktliche Lieferung der Waren sowie die Pflichten des Käufers hinsichtlich der Zahlung des Kaufpreises und das Recht auf Verzugsentschädigung.

Eine deutsche und englische Version des Übereinkommens findet sich hier.

Was wir für Sie tun können.

advores empfiehlt grundsätzlich die Vereinbarung des UN-Kaufrechts, weil es einen guten Kompromiss zwischen den beiden Rechtsordnungen darstellt und im Zweifelsfall für beide Parteien gleich zugänglich und verständlich ist. Wir erläutern auch gern die Vor- und Nachteile des UN-Kaufrechts.

Ihr Kontakt

Cecilia Mårtensson Vesløv

Advokat

Dr. Claas Thöle

Rechtsanwalt, Advokat, Partner
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht

Stefan Reinel

Rechtsanwalt, Advokat, Partner
Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht

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