Der dänische Konsignations­vertrag

Die dänischen Regelungen zu Sicherungs­rechten wie Eigentums­vorbehalt, Forderungs­abtretung und Unternehmens­pfand unterscheiden sich wesentlich von den deutschen Regeln. Der dänische Konsignations­vertrag ist die einzige Möglichkeit einen deutschen Eigentums­vorbehalt in Dänemark konkursfest abzusichern.

Deutscher Eigentums­vorbehalt in Dänemark

Die dänischen Regelungen zu Sicherungs­rechten wie Eigentums­vorbehalt, Forderungs­abtretung und Unternehmens­pfand unterscheiden sich wesentlich von den deutschen Regeln. Dies gilt insbesondere für den in Dänemark in der Regel nicht durch­zusetzenden deutschen Eigentums­vorbehalt.

Kunden­analyse von Kunden in Dänemark

Bevor Verträge mit einem neuen dänischen Geschäfts­partner geschlossen werden, sollte eine Prüfung des potenziellen neuen Geschäfts­partners in Dänemark durchgeführt werden. Ein Blick auf die Website, die Visitenkarte und die Werbe­broschüren reicht nicht aus. Gesellschafts­form, Vertretungs­berechtigungen sowie die dänischen Jahres­abschlüsse des Vertrags­partners sollten vorab geprüft werden.

Online­handel und Web­shop für den dänischen Markt

In Dänemark ist der Einkauf via Webshops und die Bestellung via Websites weit verbreitet. Ein ausländischer Anbieter auf dem dänischen Markt muss unterschiedliche Regeln beachten, die davon abhängig sind, ob die Werbung und das Angebot auf der Website an einen dänischen Verbraucher oder an ein dänisches Unternehmen gerichtet sind.