Untersuchungshaft in Dänemark

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Eine Untersuchungs­haft in Dänemark beschränkt wie in Deutschland viele Freiheiten und Kommunikations­möglichkeiten des Inhaftierten. Die Untersuchungs­haft in einem dänischen Gefängnis ist daher für die Angehörigen – und den Inhaftierten selbst – eine belastende Zeit. Der dänische Verteidiger des Inhaftierten spielt während der Untersuchungs­haft eine wichtige Rolle für die Kommunikation zwischen der dänischen Polizei und er Staatsanwaltschaft, dem Inhaftierten und den Angehörigen.

Die Regeln, die für die Untersuchungshaft in Dänemark gelten, finden sich in der dänischen Strafprozessordnung („retsplejeloven“). Das dänische Einwanderungsrecht und Ausweisungsrecht spielt ebenfalls eine große Rolle – auch gegenüber Unionsbürgern wie Deutschen und Österreichern.

Verfahren der Untersuchungshaft

Die dänische Organisation von Rechtsanwälten „Advokatsamfundet“ hat ein Informationsblatt auf Deutsch erstellt, in dem die wichtigsten Umstände der Untersuchungshaft beschrieben werden. Das Informationsblatt ist von einer Reihe erfahrene Verteidiger erfasst worden:

Wenn man in Kopenhagen oder Umgebung verhaftet und in Untersuchungshaft genommen wird, kommt man in den meisten Fällen in das Vestre-Gefängnis. Die Hauptnummer des Vestre-Gefängnisses ist +45 72 55 50 00.

Rolle des Verteidigers bzw. Pflichtverteidigers

Anders als in Deutschland werden Pflichtverteidiger in Dänemark vom Justizministerium auf der Grundlage ihrer Erfahrungen und Qualifikationen ernannt. Man kann also sagen, dass Pflichtverteidiger besonders befähigt sind.

Der Beschluss des Gerichts, eine Person in Untersuchungshaft zu nehmen, kann angefochten werden. Hier spielen die Zeit und das Engagement des Verteidigers eine beträchtliche Rolle.

Man kann als Angeklagter oder als Inhaftierter zu jedem Zeitpunkt im Strafverfahren beschließen, den Verteidiger zu wechseln. Der Wunsch muss vom Inhaftierten selbst geäußert werden.

Wie kommt man in Kontakt und wie kann man helfen?

Viel Kommunikation muss durch den Verteidiger und die Behörden erfolgen, insbesondere wenn für den Häftling Brief- und Besuchskontrolle gilt. Briefe auf anderen Sprachen als dänisch oder englisch zwischen dem Inhaftierten und den Angehörigen erreichen nur schwer den Empfänger, weil die Polizei prüfen muss, ob in den Briefen etwas steht, das für das Verfahren schädlich sein könnte.

Man hat in Dänemark die Möglichkeit, dem Inhaftierten Geld zu schicken. Als Untersuchungshäftling in Dänemark bekommt man eine sogenannte KØLS-Nummer, die der Verteidiger den Angehörigen geben kann. Diese Nummer braucht man, um Geld zu schicken. Weitere Informationen finden Sie hier

Was wir für Sie tun können.

Stefan Reinel, Partner, sowie Advokat Cecilia M. Vesløv bei advores in Kopenhagen sind Strafverteidiger und helfen deutschen Häftlingen und ihren Familien gerne bei dem Verfahren.

Ihr Kontakt

Stefan Reinel

Rechtsanwalt, Advokat, Partner
Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht

Cecilia Mårtensson Vesløv

Advokat

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