Wer haftet bei einem Autounfall in Dänemark?
Bei einem Unfall in Dänemark richten sich die Ansprüche Geschädigter nach dänischem Recht. Daher ist es ratsam, nach einem Verkehrsunfall in Dänemark einen dänischen Rechtsanwalt einzuschalten, um keine Ansprüche zu verlieren.
In Dänemark gilt das Prinzip der objektiven Haftung für Kraftfahrzeuge. Das bedeutet, dass der Eigentümer eines Fahrzeugs für die verursachten Schäden verantwortlich ist – unabhängig davon, ob der Fahrer schuldhaft gehandelt hat oder nicht. Dies entspricht der auch in Deutschland bekannten Halterhaftung.
Was sollte ein Geschädigter nach einem Autounfall in Dänemark tun?
Wenn Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt sind, sollten Sie folgende Schritte beachten, um Ihre Rechte zu wahren und einen erfolgreichen Entschädigungsprozess zu ermöglichen:
- Hilfe rufen: Besonders bei Personenschäden ist es wichtig, die Polizei und ggf. einen Rettungswagen zu rufen.
- Angaben austauschen: Notieren Sie sich die Daten der anderen Unfallbeteiligten – insbesondere Name, Adresse, Telefonnummer, Kennzeichen und die Versicherungsinformationen. Notieren Sie auch die Kontaktdaten von Zeugen. Machen Sie nach Möglichkeit ein Foto vom Führerschein der anderen Beteiligten.
- Unfall dokumentieren: Fotografieren Sie den Unfallort, die beteiligten Fahrzeuge und sichtbare Schäden. Diese Dokumentation kann für die Durchsetzung von Entschädigungsansprüchen entscheidend sein.
- Unfall der Versicherung melden: Kontaktieren Sie schnellstmöglich Ihre eigene Versicherung und melden Sie den Unfall. Diese kann Sie zum weiteren Vorgehen beraten.
- Sofort ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen und dokumentieren: Selbst, wenn Sie keine nennenswerten Verletzungen spüren, sollten Sie sich ärztlich untersuchen lassen. Manche Beschwerden zeigen sich erst später. Eine ärztliche Dokumentation direkt nach dem Unfall ist wichtig.
- Rechtsanwalt beauftragen: Beauftragen Sie einen Rechtsanwalt, der ihre Ansprüche aus dem Verkehrsunfall für Sie geltend macht. Insbesondere, wenn Sie nicht aus Dänemark stammen, sollten Sie einen Rechtsanwalt in Dänemark beauftragen, der Ihre Ansprüche im Zusammenhang mit dem Autounfall nach dänischem Recht prüft und für Sie geltend macht.
Entschädigungsarten in Dänemark. Worauf haben Geschädigte aus Verkehrsunfällen in Dänemark Anspruch?
Das dänische Recht gewährt Geschädigten aus Verkehrsunfällen in Dänemark verschiedene Ansprüche auf Schadensersatz und Entschädigungsleistungen:
- Schmerzensgeld
Diese Entschädigung wird für vorübergehende Schmerzen und Leiden nach einem Unfall gewährt. Schmerzensgeld wird in Form eines gesetzlich festgelegten Tagessatzes gezahlt, solange Sie krankgeschrieben sind. - Dauerhafte Beeinträchtigung („varigt mén“)
Wenn Sie eine Verletzung erleiden, die zu einer dauerhaften Beeinträchtigung führt, haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung für das sogenannte „varigt mén“. Dieses wird medizinisch beurteilt und beschreibt die tägliche Einschränkung der persönlichen Lebensführung infolge der Verletzung. Es wird ein Prozentsatz festgelegt, der nach gesetzlichen Sätzen kapitalisiert wird. Beruf, Alter, Geschlecht und Einkommen spielen dabei keine Rolle. - Verdienstausfall
Sollten Sie infolge des Unfalls einen vorübergehenden Einkommensverlust erleiden, kann diese Differenz als Schadenersatz geltend gemacht werden. Dabei ist zu beachten, dass nach dänischem Recht ein Anspruch auf Ersatz des Verdienstausfalls nur bis zu dem Zeitpunkt besteht, an dem der Gesundheitszustand als stationär anzusehen ist. Ab diesem Zeitpunkt wird stattdessen eine dauerhafte Invalidität und/oder eine Minderung der Erwerbsfähigkeit festgestellt und bemessen. - Erwerbsminderung („erhvervsevnetab“)
Der Begriff des „Erhvervsevnetab“ im dänischen Recht bezeichnet die dauerhafte Minderung der Fähigkeit einer Person, durch Arbeit Einkommen zu erzielen (Erwerbsminderung). Der Grad des Erwerbminderung wird prozentual festgestellt und richtet sich nach der Differenz zwischen dem früheren und dem künftig erzielbaren Einkommen. Ein Anspruch auf Entschädigung entsteht erst, wenn der Gesundheitszustand als stationär gilt, also keine wesentliche Besserung mehr zu erwarten ist. - Heilbehandlungskosten und weitere wirtschaftliche Schäden
Erstattet werden Kosten für Behandlungen, Medikamente, Physiotherapie, Arztfahrten und andere unfallbedingte Ausgaben. - Unterhaltsausfallentschädigung
Kommt es durch einen Unfall zu einem Todesfall, können Hinterbliebene Entschädigung für den Verlust geltend machen.
Wer zahlt die Entschädigung?
Die Entschädigung wird in der Regel von der Haftpflichtversicherung der verantwortlichen Partei gezahlt. In Dänemark muss jedes Kraftfahrzeug haftpflichtversichert sein, um Schäden an Dritten abzudecken.
Wenn das verantwortliche Fahrzeug nicht bekannt (z. B. bei Fahrerflucht) oder nicht versichert ist, kann eine Entschädigung über die DFIM (Dänische Vereinigung für Internationale Kraftfahrzeugversicherung) beantragt werden. DFIM fungiert als ein Garantiefonds, der sicherstellt, dass Unfallopfer auch in solchen Fällen eine Entschädigung erhalten können.
Wer trägt die Anwaltskosten?
In Personenschadensfällen werden die angemessenen und notwendigen Anwaltskosten grundsätzlich von dem verantwortlichen Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherung getragen. Das bedeutet, dass die verletzte Person die Kosten für anwaltliche Vertretung nicht selbst tragen muss, soweit diese für die Bearbeitung des Falls erforderlich sind. Es ist jedoch zu beachten, dass die Kosten für anwaltliche Hilfe nicht immer vollständig von der Kfz-Haftpflichtversicherung übernommen werden. In bestimmten Fällen kann zudem eine Rechtsschutzversicherung oder Prozesskostenhilfe in Betracht kommen.
Achtung – Verjährung!
Leider sehen wir gehäuft Fälle, in denen Geschädigte aus Verkehrsunfällen in Dänemark versucht haben, Ihre Ansprüche selbst zu regulieren, aber bestimmte Forderungen nicht rechtzeitig gegenüber der Versicherung geltend gemacht wurden. Dadurch sind diese Ansprüche verjährt. Nach dänischem Recht verjähren Schadenersatzansprüche grundsätzlich nach drei Jahren ab dem Zeitpunkt des Unfalls.
Fazit
Das dänische Entschädigungssystem schützt die Opfer von Verkehrsunfällen in Dänemark. Um Ihre Ansprüche bestmöglich geltend zu machen, ist es wichtig, nach einem Unfall die richtigen Schritte zu unternehmen. Die Sicherung von Beweisen, die Beschaffung medizinischer Unterlagen und die Berechnung von Ansprüchen auf Schadensersatz oder Entschädigung sind anspruchsvoll.
Ein Rechtsanwalt mit Erfahrung im Schadenersatzrecht kann Sie nach einem Verkehrsunfall in Dänemark dabei unterstützen, dass Sie als Geschädigter oder auch als Unfallverursacher die richtigen Schritte unternehmen, um Ihre Rechte durchzusetzen. So kann sichergestellt werden, dass Sie die Entschädigung erhalten, die Ihnen zusteht.