Einkommenssteuer in Dänemark

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Die dänische Einkommens­steuer setzt sich aus lokalen und staatlichen Komponenten zusammen und ist progressiv aufgebaut.

Wer zum ersten Mal seinen Wohnsitz nach Dänemark verlegt, muss:

bei geplanter Aufenthaltsdauer in Dänemark von über 3 Monaten eine CPR-Nummer (Personennummer) beantragen

eine Steuerkarte beantragen

ein Bankkonto für den Zweck des Erhalts öffentlicher Zahlungen eröffnen (NemKonto)

einen “NemID-Zugang” oder „MitID-Zugang“ beantragen. Dieser ist u.a. Voraussetzung für den Zugang bei dänischen Internetbanken und für die Kommunikation mit dänischen Behörden

Nähere Informationen auf Deutsch hierzu gibt es auf der Website der dänischen Steuerbehörde.

Das Formular für den Antrag auf die Steuer-Personennummer finden Sie ebenfalls hier. Der Antrag kann auch online gstellt werden.

Die Frage, ob in Dänemark eine Steuerpflicht entsteht richtet sich nach folgenden Kriterien:

Eine unbeschränkte Steuerpflicht in Dänemark entsteht: Wenn Sie über eine ganzjährige Wohnung in Dänemark verfügen. Sie müssen dann Ihr gesamtes Einkommen in Dänemark versteuern ungeachtet dessen, ob Sie Ihr Einkommen aus Dänemark oder einem anderen Land beziehen.

Eine beschränkte Steuerpflicht in Dänemark entsteht: Wenn Sie ein Einkommen aus Dänemark beziehen, aber nicht über eine ganzjährige Wohnung in Dänemark verfügen. Sie müssen dann Ihr Einkommen, das Sie aus Dänemark beziehen, in Dänemark versteuern.

Keine Steuerpflicht in Dänemark entsteht: Wenn Sie in Dänemark weder eine Wohnung noch ein Einkommen haben. Sie müssen dann in Dänemark nichts melden und auch keine Steuern zahlen.

Die Höhe der Einkommenssteuer variiert wegen der unterschiedlichen örtlichen Steuersätze von Gemeinde zu Gemeinde. Der gesamte Höchststeuersatz (exkl. Kirchensteuer) beträgt derzeit 52,07 %. Sozialabgaben sind, mit Ausnahme der sogenannten Arbeitsmarktabgabe („AM-bidrag“) von 8 %, durch die Einkommenssteuern abgedeckt.

Für ausländische Führungskräfte bzw. Spezialisten kann für die Dauer von höchstens 84 Monaten ein reduzierter Einkommenssteuersatz von 27 % (zzgl. AM-bidrag) beantragt werden. Dieser vorteilhafte Steuersatz setzt ein gewisses Mindest-Bruttogehalt voraus. Nach Ablauf der Frist kommt der reguläre Einkommenssteuersatz zur Anwendung.

Bei einem Wegzug aus Dänemark ist es notwendig, der dänischen Steuerbehörde Informationen zukommen zu lassen, damit die Steuerpflicht festgelegt werden kann. Bei weiteren steuerlichen Fragen zum Wegzug aus Dänemark empfiehlt es sich, die Informationen auf der Seite von SKAT zu sichten.

Was wir für Sie tun können.

Ihr Kontakt

Dr. Claas Thöle

Rechtsanwalt, Advokat, Partner
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht

Stefan Reinel

Rechtsanwalt, Advokat, Partner
Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht

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