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Nähere Informationen auf Deutsch hierzu gibt es auf der Website der dänischen Steuerbehörde.
Das Formular für den Antrag auf die Steuer-Personennummer finden Sie ebenfalls hier. Der Antrag kann auch online gstellt werden.
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Die Höhe der Einkommenssteuer variiert wegen der unterschiedlichen örtlichen Steuersätze von Gemeinde zu Gemeinde. Der gesamte Höchststeuersatz (exkl. Kirchensteuer) beträgt derzeit 52,07 %. Sozialabgaben sind, mit Ausnahme der sogenannten Arbeitsmarktabgabe („AM-bidrag“) von 8 %, durch die Einkommenssteuern abgedeckt.
Für ausländische Führungskräfte bzw. Spezialisten kann für die Dauer von höchstens 84 Monaten ein reduzierter Einkommenssteuersatz von 27 % (zzgl. AM-bidrag) beantragt werden. Dieser vorteilhafte Steuersatz setzt ein gewisses Mindest-Bruttogehalt voraus. Nach Ablauf der Frist kommt der reguläre Einkommenssteuersatz zur Anwendung.
Bei einem Wegzug aus Dänemark ist es notwendig, der dänischen Steuerbehörde Informationen zukommen zu lassen, damit die Steuerpflicht festgelegt werden kann. Bei weiteren steuerlichen Fragen zum Wegzug aus Dänemark empfiehlt es sich, die Informationen auf der Seite von SKAT zu sichten.