Schenkungen aus dem Ausland

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Einkommenssteuer in Dänemark

In Dänemark kann man jährlich an Familienmitglieder in direkter Linie bis zu DKK 80.600 (Stand 2026) steuerfrei schenken, was rund EUR 10.792 entspricht (Stand 2026). Bei Schenkungen von Eltern an Kinder hat ggf. sogar jeder Elternteil diesen Freibetrag, sofern der Betrag aus der eigenen Vermögenshälfte kommt. Ein Elternpaar kann also bis zu DKK 161.200 (2026) jährlich steuerfrei an jedes Kind verschenken.

Je nach Verwandtschaftsverhältnis (Eltern – Kind, Schwiegereltern – Schwiegertochter/ -sohn) ist der steuerfreie Betrag unterschiedlich. Bei Schenkungen von anderen Personen, also nicht von Eltern, Schwiegereltern oder Großeltern, gibt es keinen Freibetrag. . Beträge, die diese Grenzen überschreiten, werden mit 15% der Schenkungssteuer („Gaveafgift“) der Summe, die den Freibetrag übersteigt, versteuert.Diese Regeln gelten nicht nur für Schenkungen innerhalb Dänemarks, sondern auch, wenn der Empfänger oder der Schenkende im Ausland wohnt. Wollen Sie also von Dänemark einen Betrag oder Vermögenswert ins Ausland schenken, oder schenkt Ihnen jemand aus dem Ausland einen Betrag oder einen Vermögenswert, während Sie in Dänemark wohnen, findet das dänische Recht in Bezug auf Schenkungen Anwendung. Die dänischen Regeln finden auch Anwendung, wenn weder der Schenkende noch der Beschenkte in Dänemark wohnt, aber die Schenkung aus einem der folgenden Vermögenswerte besteht und sich in Dänemark befindet:

  • Immobilien
  • Immobilienzubehör
  • Vermögenswerte im Zusammenhang mit einer Betriebsstätte, z.B. einem Unternehmen

Steuerfreie Schenkungen

Falls Sie einen den Freibetrag übersteigenden Geldbetrag schenken möchten und dabei die Schenkungssteuer vermeiden möchten, gibt es eine einfache und legale Art, welche wir Ihnen im Folgenden erläutern möchten:

Statt den Betrag zu schenken, muss der Schenker (A) den Betrag als ein steuerfreies Darlehen an den Beschenkten (B) leisten. In Dänemark nennt sich ein solches Darlehen „anfordringslån“. Der Schenkende und der Beschenkte unterschreiben einen entsprechenden Darlehensvertrag. Dieses Darlehen muss erst zurückgezahlt werden, wenn A dazu auffordert. A verzichtet sodann darauf, die Rückzahlung des Darlehens zu verlangen. Stattdessen verkleinert A das Darlehen jährlich. Dies geschieht durch die Ausnutzung des steuerfreien Betrages in Höhe von aktuell DKK 80.600 (zwischen Eltern und Kindern, Stand 2026).

Beträge, die diese Grenzen überschreiten, werden mit 15% der Schenkungssteuer („Gaveafgift“) der Summe, die den Freibetrag übersteigt, versteuert.

Zu beachten

01.

Zum einen darf im Darlehensvertrag oder an anderer Stelle keine Verpflichtung enthalten sein, dass das Darlehen jährlich mit dem steuerfreien Betrag verkleinert wird und der Darlehensgeber sozusagen schenken muss bzw. ein entsprechender Automatismus vorliegt. Die dänische Steuerbehörde (Skattestyrelsen) wird das Darlehen in diesem Falle als Schenkung einstufen. Auf die Summe über dem Freibetrag müssten dann 15% Steuern gezahlt werden. Das Darlehen muss also formell ein gewöhnliches Darlehen sein.

02.

Zum anderen sollte die jeweilige Schenkungsurkunde deutlich die Schenkung dokumentieren. Die Schenkungsurkunde belegt somit die jährliche Verkleinerung des Darlehens. Es muss deswegen angegeben werden, dass die Schenkung dafür gedacht ist, die Darlehensforderung zu verkleinern. Die Schenkung kann dann auf den steuerfreien Betrag lauten. Für jede jährliche Schenkung sollte eine neue Schenkungsurkunde erstellt werden. Da sich der jährliche Freibetrag ändert, sollte dieser jeweils in voller Höhe in der Schenkungsurkunde berücksichtigt werden.

03.

Die Schenkungssteuer muss bei der Überweisung des Betrages am selben Tag gezahlt werden, an dem die Schenkungserklärung eingereicht wird, auch wenn die Schenkungserklärung vor dem 1. Mai eingereicht wird. Wird die Schenkung nach Ablauf der Frist gemeldet oder erfolgt die Zahlung nicht am selben Tag wie die Schenkungserklärung, sind Zinsen zu zahlen. Die Steuerbehörde erhebt die Zinsen separat.

Was wir für Sie tun können.

advores berät gerne bei Schenkungen, die aus dem Ausland nach Dänemark geleistet werden sollen.

Ihr Kontakt

Dr. Claas Thöle

Rechtsanwalt, Advokat, Partner
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht

Stefan Reinel

Rechtsanwalt, Advokat, Partner
Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht

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